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Personalausweis wegen Diebstahl beantragen

Thüringen 99008001012005, 99008001012005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012005, 99008001012005

Leistungsbezeichnung

Personalausweis wegen Diebstahl beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

elektronischer Personalausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), Diebstahl (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Personaldokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

neu wegen Diebstahl

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

Volltext

Der Diebstahl Ihres Personalausweises ist zu melden bei

  • jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • jeder Polizei. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
     

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. 

Erforderliche Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Kosten

Gebühr: 37€
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Zuschlag: 13€
Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 10€
für den vorläufigen Personalausweis
Zuschlag: 30€
Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 22,80€
für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind für Bedürftige möglich. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Verfahrensablauf

Um einen neuen Personalausweis nach Diebstahl zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Melden Sie den Diebstahl bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Anzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
  • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2-3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Frist

Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
  • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden bei
    • einer Polizeibehörde oder
    • einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel Bürgeramt
  • Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
  • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden