Personalausweis wegen Diebstahl beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 6a Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 7 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 10a Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 11 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- 32 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 1 Thüringer Ausführungsgesetz zur Ausführung des Passgesetzes und Personalausweisgesetzes und des eID –Karten-Gesetzes (§ 1 ThürAGPassPAuswG)
- Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Der Diebstahl Ihres Personalausweises ist zu melden bei
- jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- jeder Polizei. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
- biometrietaugliches Passfoto: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind für Bedürftige möglich. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Um einen neuen Personalausweis nach Diebstahl zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie den Diebstahl bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Anzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
- Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2-3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden bei
- einer Polizeibehörde oder
- einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel Bürgeramt
- Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
- zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt.