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Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen

Thüringen 99108012005001, 99108012005001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005001, 99108012005001

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Straßenkunst (Synonym), Straßenfest (Synonym), Straßenverkauf (Synonym), Straßenumzug (Synonym), Straßenveranstaltung (Synonym), Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (Synonym), Straßencafe (Synonym), Straßenkultur (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

innerhalb der Ortschaft

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Volltext

Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Sie berücksichtigen unter anderem

Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und

das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,

Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,

die Straße übermäßig verschmutzen oder

das Stadtbild beeinträchtigen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft
  • Sondernutzung von Straßen zum Beispiel für Verkauf von Waren, Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé, Ausübung von Straßenkunst
  • Es fallen Gebühren an.
  • Erlaubnis erteilt die örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.