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Wein - Wiederbepflanzungsrechte beantragen

Thüringen 99160018006000, 99160018006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160018006000, 99160018006000

Leistungsbezeichnung

Wein - Wiederbepflanzungsrechte beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Flächentausch (Synonym), Rodung (Synonym), Wiederbepflanzung (Synonym), Wein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Teaser

Wenn Weinflächen gerodet werden, entstehen automatisch Wiederbepflanzungsrechte. Es können entweder die gleichen Flächen mit Wein bepflanzt werden oder andere Flächen innerhalb des Betriebes.

Volltext

Wenn Weinflächen gerodet werden, entstehen automatisch Wiederbepflanzungsrechte. Es können entweder die gleichen Flächen mit Wein bepflanzt werden, dann muss kein Antrag gestellt werden. Sollen aber andere Flächen innerhalb des Betriebes bepflanzt werden, so muss das genehmigt werden. In diesem Fall muss ein Antrag ans Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Stimmen gerodete und wieder zu bepflanzende Fläche überein, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
  • Soll ein Flächentausch vorgenommen werden, ist der Antrag auszufüllen.

Voraussetzungen

  • Es müssen Rebflächen gerodet worden sein.
  • Die Rodung muss der Weinbaukartei gemeldet worden sein. (Änderungsmeldung zur Weinbaukartei)
  • Wenn auf anderen Flächen im Betrieb gepflanzt werden soll, kann auch schon vier Jahre vor der Rodung ein Antrag auf Wiederbepflanzung gestellt werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Stimmt die wieder zu bepflanzende Fläche mit der gerodeten Fläche überein, genügt die rechtzeitige Abgabe der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei. Diese gilt als Genehmigungsantrag. Die Genehmigung für Wiederbepflanzungen gilt als an dem Tag erteilt, an dem die Fläche gerodet worden ist.

Soll ein Flächentausch vorgenommen werden, ist der „Antrag auf Übertragung von Wiederbepflanzung auf andere betriebseigenen Flächen“ auszufüllen und beim TLLLR einzureichen. Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

7 - 14 Tag(e)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wiederbepflanzung von Rebflächen Genehmigung
  • Soll auf der gleichen Fläche wieder Wein gepflanzt werden, ist kein Antrag notwendig
  • Soll auf anderen Betriebsflächen wieder Wein gepflanzt werden, ist ein Antrag und die Genehmigung notwendig
  • Zuständige Behörde: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Lehr- und Versuchszentrum Gartenbau.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Formular ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein