Wein - Wiederbepflanzungsrechte beantragen
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Wenn Weinflächen gerodet werden, entstehen automatisch Wiederbepflanzungsrechte. Es können entweder die gleichen Flächen mit Wein bepflanzt werden oder andere Flächen innerhalb des Betriebes.
Wenn Weinflächen gerodet werden, entstehen automatisch Wiederbepflanzungsrechte. Es können entweder die gleichen Flächen mit Wein bepflanzt werden, dann muss kein Antrag gestellt werden. Sollen aber andere Flächen innerhalb des Betriebes bepflanzt werden, so muss das genehmigt werden. In diesem Fall muss ein Antrag ans Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) gestellt werden.
- Stimmen gerodete und wieder zu bepflanzende Fläche überein, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
- Soll ein Flächentausch vorgenommen werden, ist der Antrag auszufüllen.
- Es müssen Rebflächen gerodet worden sein.
- Die Rodung muss der Weinbaukartei gemeldet worden sein. (Änderungsmeldung zur Weinbaukartei)
- Wenn auf anderen Flächen im Betrieb gepflanzt werden soll, kann auch schon vier Jahre vor der Rodung ein Antrag auf Wiederbepflanzung gestellt werden.
Stimmt die wieder zu bepflanzende Fläche mit der gerodeten Fläche überein, genügt die rechtzeitige Abgabe der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei. Diese gilt als Genehmigungsantrag. Die Genehmigung für Wiederbepflanzungen gilt als an dem Tag erteilt, an dem die Fläche gerodet worden ist.
Soll ein Flächentausch vorgenommen werden, ist der „Antrag auf Übertragung von Wiederbepflanzung auf andere betriebseigenen Flächen“ auszufüllen und beim TLLLR einzureichen. Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid.
- Wiederbepflanzung von Rebflächen Genehmigung
- Soll auf der gleichen Fläche wieder Wein gepflanzt werden, ist kein Antrag notwendig
- Soll auf anderen Betriebsflächen wieder Wein gepflanzt werden, ist ein Antrag und die Genehmigung notwendig
- Zuständige Behörde: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Lehr- und Versuchszentrum Gartenbau.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Formular ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein