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Anzeige von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft

Thüringen 99129088261000, 99129088261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129088261000, 99129088261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gülle (Synonym), Anlagenverordnung (Synonym), Inbetriebnahme (Synonym), Silagesickersaft (Synonym), Jauche (Synonym), JGS-Anlage (Synonym), wassergefährdende Stoffe (Synonym), Betreiberwechsel (Synonym), Festmist (Synonym), Stilllegung (Synonym), AwSV (Synonym), Silage (Synonym), Anlagen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Teaser

Wenn Sie eine Anlage zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft errichten oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies eventuell der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine Anlage zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft (JGS-Anlage) errichten oder wesentlich ändern wollen, kann das wasserrechtlich anzeigepflichtig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Anzeigeformular
  • detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • gegebenenfalls Sachverständigengutachten

Voraussetzungen

Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr bestimmt sich aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Gebührenhöhe ist von der Art der Anlage und des damit verbundenen Prüfaufwandes abhängig. Die Gebührenspanne reicht von 60 € bis zu 2.500 €.

Verfahrensablauf

  • Die Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft (JGSAnlage) muss durch den Vorhabenträger mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen.
  • Die Wasserbehörde prüft die Unterlagen. Sie kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung einer Anzeige dauert durchschnittlich einen Monat.
  • Wenn die Unterlagen vollständig sind,
  • sich daraus kein anderes Verfahren wie eine Befreiung im Wasserschutz oder Überschwemmungsgebiet ergibt, und
  • keine Auflagen von der Wasserbehörde durch Bescheid getroffen werden,
  • kann das Vorhaben nach Ablauf der SechsWochen-Frist durchgeführt werden (Genehmigungsfiktion).  
  • Ist das Vorhaben Gegenstand eines sonstigen Verfahrens, z. B. nach Bundesimmissionsschutzgesetz, entfällt die Anzeige nach Anlage 7 Nr. 6.1 AwSV, wenn das Vorhaben im Rahmen des anderen Verfahrens geprüft wird. In diesem Fall gilt die Sechs-Wochen-Frist nicht.

Frist

Die Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung muss durch den Vorhabenträger mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Meldung Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage nach Anlage 7 AwSV Entgegennahme
  • Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeigen
  • Wasserrechtliche Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach Anlage 7 AwSV (JGSAnlage)
  • Es fallen Gebühren an.
  • Untere Wasserbehörde beim örtlich zuständigen Landratsamt oder der örtlich zuständigen kreisfreien Stadt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Untere Wasserbehörden beim örtlich zuständigen Landratsamt oder der örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein