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Anzeige des Wechsels des Betreibers einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Thüringen 99129087261000, 99129087261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129087261000, 99129087261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige des Wechsels des Betreibers einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tankstelle (Synonym), Anlagenverordnung (Synonym), Betreiberwechsel (Synonym), Stilllegung (Synonym), Inbetriebnahme (Synonym), Benzin (Synonym), AwSV (Synonym), Biogasanlage (Synonym), Kraftstoff (Synonym), wassergefährdende Stoffe (Synonym), Diesel (Synonym), Anlagen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Teaser

Den Betreiberwechsel einer prüfpflichtigen Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Nach einem Wechsel des Betreibers einer nach § 46 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) prüfpflichtigen Anlagen (ausgenommen Heizölverbraucheranlagen) hat der neue Betreiber den Wechsel unverzüglich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Anzeigeformular

Voraussetzungen

Benennung der betreffenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, des bisherigen und des neuen Betreibers

Kosten

Die Höhe der Gebühr bestimmt sich aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Gebührenhöhe ist von der Art der Anlage und des damit verbundenen Prüfaufwandes abhängig. Die Gebührenspanne reicht von 60 € bis zu 2.500 €.

Verfahrensablauf

  • der neue Betreiber wird von der Wasserbehörde in einer Datenbank oder einem Verzeichnis erfasst

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung einer Anzeige dauert durchschnittlich zwei Wochen.

Frist

Die Anzeige des Betreiberwechsel ist durch den neuen Betreiber unverzüglich nach dem Wechsel vorzunehmen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeigen
  • Anzeige Betreiberwechsel
  • zuständig: Untere Wasserbehörde beim örtlich zuständigen Landratsamt oder der örtlich zuständigen kreisfreien Stadt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Untere Wasserbehörden beim örtlich zuständigen Landratsamt oder der örtlich zuständigen kreisfreien Stadt

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein