Parkausweis - Bewohnerparkausweis verlängern lassen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 1 Absatz 1 Nummer 1 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts Anträge / Formulare
- § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m.
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Bei Verlängerung oder Änderungen ggf. Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweises.
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde.
Einige Behörden stellen Formulare zur Antragstellung auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.