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Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Thüringen 99063015001000, 99063015001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063015001000, 99063015001000

Leistungsbezeichnung

Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

BImSchG (Synonym), § 9 Bundesimmissionsschutzgesetz (Synonym), Vorbescheid zur Genehmigung (Synonym), Vorbescheid (Synonym), Genehmigungsvoraussetzungen (Synonym), Standortwahl der Anlage (Synonym), Standort der Anlage (Synonym), Bundes-Immissionsschutzgesetz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Teaser

Sie können einen Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage stellen. Dadurch kann über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden.

Volltext

Vor Beantragung einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz können Sie einen Antrag auf einen Vorbescheid stellen. Der Vorbescheid dient vor allem dazu, bei komplexen oder neuartigen Anlagen wichtige Fragen über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen vorab zu klären. Hierzu zählen unter aanderem Fragen, ob das Vorhaben an dem vorgesehenen Standort zulässig ist oder ob die technische Umsetzung sicherstellt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind aufgrund der Vielzahl nicht möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • Die Auswirkungen der geplanten Anlage können ausreichend beurteilt werden.
  • Sie können ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides nachweisen.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach Nr. 2.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) vom 14.10.2011.

Verfahrensablauf

Konkrete Angaben zum Verfahrensablauf sind aufgrund der Vielfalt nicht möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung
  • Auf Antrag soll über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden, sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht.
  • zuständig: immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden (TLUBN oder Landkreise und kreisfreie Städte)

Ansprechpunkt

Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja