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Fahrerlaubnis - Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen

Thüringen 99108047049004, 99108047049004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049004, 99108047049004

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis - Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrerlaubnis (Synonym), Kraftfahrzeug (Synonym), Kfz (Synonym), PKW-Führerschein (Synonym), Pkw (Synonym), Pkw-Führerschein (Synonym), Fahrerlaubnisklasse B (Synonym), Auto (Synonym), B-Klasse (Synonym), Führerschein (Synonym), Erweiterung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

um die Klasse B

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.

Volltext

Mit Fahrerlaubnisklasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg transportieren. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet, darf die zulässiger Gesamtmasse des Anhängers auch mehr als 750 kg betragen.

Die Fahrerlaubnisklasse B wird unbefristet erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen).

Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

gültiger Führerschein

Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die theoretische Prüfung muss innerhalb  von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle (DEKRA) bestanden sein.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden.

Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse 

Fahrerlaubnisklasse B ermöglicht Fahrten mit Kraftfahrzeugen (außer Krafträdern)

bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)

mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Sitz der fahrenden Person)

auch mit Anhänger (zGM 750 kg)

auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

zuständig: Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.