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Hortbesuch ändern

Thüringen 99088064011000, 99088064011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088064011000, 99088064011000

Leistungsbezeichnung

Hortbesuch ändern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Änderung (Synonym), Hortbetreuung (Synonym), Ferienhort (Synonym), Schulhort (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie Ihre persönlichen Daten ändern oder die Betreuungszeiten des Schul- beziehungsweise Ferienhorts ihres Kindes angepasst werden können.

Volltext

Sie können Änderungen in Bezug auf die persönlichen Angaben Ihres Kindes und/oder von Ihnen, der familiären Situation oder der erforderlichen Betreuungszeiten melden.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Mitteilung (formlos)
  • gegebenenfalls Einkommensnachweise

Voraussetzungen

Kinder in Hortbetreuung

Kosten

Sie werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung „Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen“ zu finden.

Verfahrensablauf

Die Änderung zur Hortbetreuung müssen Sie schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen. Nachdem die Änderungsmitteilung geprüft wurde, erhalten Sie von der Hortgebührenstelle gegebenenfalls einen Bescheid mit den neu festgesetzten Hortgebühren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Änderung
  • Änderung des bestehenden Betreuungsverhältnisses von Schul- und Ferienhort
    • Änderung persönlicher Angaben (zum Beispiel Anschrift, Namen, etc.)
    • Änderung der Betreuungszeiten
  • Zuständig: Hortgebührenstelle (Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

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