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Wasserentnahme aus Grund- oder Oberflächenwasser melden

Thüringen 99129093261000, 99129093261000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129093261000, 99129093261000

Leistungsbezeichnung

Wasserentnahme aus Grund- oder Oberflächenwasser melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Rohwassereigenkontrollverordnung (Synonym), Gewässerbenutzer (Synonym), Eigenkontrolle (Synonym), Anlagendokumentation (Synonym), Grundwasser (Synonym), Wassermenge (Synonym), Rohwasser (Synonym), Grundwasserentnahme (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Teaser

Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser? Dann müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen an die zuständige Stelle melden.

Volltext

Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser in einer bestimmten Menge entnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
  • Anlagendokumentation
  • Schematischer Übersichtsplan
  • Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
  • Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr

Voraussetzungen

  • Sie sind kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
  • Sie entnehmen Grundwasser oder Oberflächenwasser in einer erlaubnispflichtigen Menge.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Berichterstattung über die jährlich entnommenen Wassermengen und die Vorlage von Anlagendokumentationen können Sie online vornehmen:

  • Die Gewässerbenutzer beschaffen sich ein Konto zur ThAVELNutzung
  • Die benutzerbezogenen Daten und Wassermengen werden in ein OnlineFormular eingetragen
  • Sonstige Dokumente werden hochgeladen

Bearbeitungsdauer

  • Da es sich um eine reine Berichtspflicht handelt gibt es keine festgelegte Bearbeitungsdauer
  • Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle der Plausibilität durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
  • gegebenenfalls werden Nachfragen gestellt

Frist

Die Berichterstattung durch die Gewässerbenutzer muss jährlich bis zum 31.03. erfolgen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

entfällt, da reine Berichterstattung

Kurztext

  • Wasserentnahme gemäß Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung berichten (sonstige Gewässerbenutzer)
  • Bericht über die aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser im Vorjahr entnommene Wassermenge
  • Voraussetzungen:
    • Antragstellende ist kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
    • Grundwasser oder Oberflächenwasser wird in einer erlaubnispflichtigen Menge entnommen.
  • Benötigte Unterlagen:
    • Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
    • Anlagendokumentation
    • Schematischer Übersichtsplan
    • Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
    • Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr
  • Die Meldung kann online erfolgen.
  • zuständig:

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Formulare

nicht vorhanden