Wasserentnahme aus Grund- oder Oberflächenwasser melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Rohwassereigenkontrollverordnung (Synonym), Gewässerbenutzer (Synonym), Eigenkontrolle (Synonym), Anlagendokumentation (Synonym), Grundwasser (Synonym), Wassermenge (Synonym), Rohwasser (Synonym), Grundwasserentnahme (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser? Dann müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen an die zuständige Stelle melden.
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser in einer bestimmten Menge entnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
- Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
- Anlagendokumentation
- Schematischer Übersichtsplan
- Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
- Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr
- Sie sind kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
- Sie entnehmen Grundwasser oder Oberflächenwasser in einer erlaubnispflichtigen Menge.
Die Berichterstattung über die jährlich entnommenen Wassermengen und die Vorlage von Anlagendokumentationen können Sie online vornehmen:
- Die Gewässerbenutzer beschaffen sich ein Konto zur ThAVELNutzung
- Die benutzerbezogenen Daten und Wassermengen werden in ein OnlineFormular eingetragen
- Sonstige Dokumente werden hochgeladen
- Da es sich um eine reine Berichtspflicht handelt gibt es keine festgelegte Bearbeitungsdauer
- Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle der Plausibilität durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
- gegebenenfalls werden Nachfragen gestellt
- Wasserentnahme gemäß Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung berichten (sonstige Gewässerbenutzer)
- Bericht über die aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser im Vorjahr entnommene Wassermenge
- Voraussetzungen:
- Antragstellende ist kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
- Grundwasser oder Oberflächenwasser wird in einer erlaubnispflichtigen Menge entnommen.
- Benötigte Unterlagen:
- Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
- Anlagendokumentation
- Schematischer Übersichtsplan
- Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
- Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr
- Die Meldung kann online erfolgen.
- zuständig: