Identitätsbescheinigung für Flurstücke ausstellen lassen
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Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren.
Identitätsbescheinigungen werden zum Beispiel von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden oder andere Dokumente auf Flurstücke beziehen, die im aktuellen Bestand nicht mehr nachgewiesen sind. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.
Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden Flurstück identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen Flurstück räumlich entsprechen.
Jede Person kann Auskünfte aus den Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens erhalten. Im Einzelfall (wenn personenbezogene Daten betroffen sind) ist es notwendig, dass die Antragsteller das berechtigte Interesse darlegen.
Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach Punkt 12.1.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen an, mindestens jedoch 25,00 €.
- Identitätsbescheinigungen werden von zum Beispiel Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich zum Beispiel Grundbucheintragungen, Urkunden oder andere Dokumente auf Flurstücke beziehen, die im aktuellen Bestand nicht mehr nachgewiesen sind.
- Eine Identitätsbescheinigung wird auf Grundlage einer Recherche ausgestellt.
- Dazu ist ein formloser Antrag ausreichend.
- Zuständig: In Thüringen ist das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zuständig.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG).
Der Antrag kann formlos unter Angabe der Flurstücksbezeichnung gestellt werden (zum Beispiel anhand des Grundbuchauszug, der auf das Flurstücks verweist).