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Wein - Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

Thüringen 99160017261000, 99160017261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160017261000, 99160017261000

Leistungsbezeichnung

Wein - Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

Leistungsbezeichnung II

Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Händler mit Weinerzeugnissen (Synonym), Weingut (Synonym), Winzer (Synonym), Kellerei (Synonym), Winzerei (Synonym), Winzerin (Synonym), Annahme von Weinerzeugnissen (Synonym), Weinbau (Synonym), Herstellung von Weinprodukten (Synonym), Meldung Verwendung (Synonym), Meldung Verwertung (Synonym), Übernahme von Weinerzeugnissen (Synonym), Weinanbau (Synonym), Weinhändler (Synonym), Abgabemeldung aus Zukäufen (Synonym), Übernommene Produkte Weinherstellung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernommen haben, sind Sie zur Angabe der Lieferbetriebe und der übernommenen Produkte in Form des Lieferantenverzeichnisses verpflichtet.

Volltext

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie haben (beispielsweise als Kellerei oder Handelsunternehmen) Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder unveränderten Abgabe von einem Lieferanten (beispielsweise Weinbauerei, Winzerei) übernommen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können das Lieferantenverzeichnis online melden.

  • Melden Sie sich beim OnlineDienst Weinbau mit Ihren Zugangsdaten an und rufen Sie das Lieferantenverzeichnis auf.
  • Das Programm leitet Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Füllen Sie die Eingabefelder online aus.
  • Am Ende der Eingabemasken können Sie das Formular direkt online an die zuständige Stelle senden.

Alternativ können Sie die Meldung per Post, Fax, oder E-Mail einreichen.

  • Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
  • Sie füllen das Formular aus und reichen es dort per Post oder per Fax fristgerecht ein.

Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die zuständige Stelle senden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zum Weinbau in Thüringen finden Sie beim TLLLR:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Meldung über Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung von Produkten aus fremden Erzeugnissen Entgegennahme
  • Abgabepflichtig ist, wer Weinerzeugnisse verarbeitet, verwendet oder verkauft beziehungsweise abgibt, beispielsweise Kellereien oder (Wein)Händler
  • bei Annahme oder Übernahme von Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost oder Jungwein
    • von Weinbaubetrieben oder anderen Betrieben
    • zur Herstellung von Weinerzeugnissen oder
    • zur unveränderten Abgabe (zum Beispiel Trauben, Traubenmost)
  • Auflistung aller Lieferanten
  • Abgabefrist: Bis zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres
  • zuständig: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja