Bauen - Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
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Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).
Sie können ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen.
Bitte erfragen Sie in der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkrete Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.
Antrag auf vereinfachtes Verfahren.
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Bevor die Nutzung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage geändert werden darf, benötigt man eine Genehmigung zur Nutzungsänderung im Verfahren der Baugenehmigung.
Man kann dafür auch ein vereinfachtes Verfahren in Anspruch nehmen.
In Thüringen ist für die Beantragung einer Nutzungsänderung im vereinfachten Verfahren die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.