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Bauen - Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren

Thüringen 99012071006001, 99012071006001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012071006001, 99012071006001

Leistungsbezeichnung

Bauen - Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Gebäude anders nutzen (Synonym), Genehmigung zur Nutzungsänderung (Synonym), Andere Verwendung (Synonym), Baugenehmigung wegen anderer Nutzung (Synonym), andere Verwendung des Gebäudes (Synonym), Nutzung ändern (Synonym), andere Verwendung des Baus (Synonym), Bauantrag ändern (Synonym), Baugenehmigung vereinfachen (Synonym), Nutzungsänderung (Synonym), Bauvorhaben ändern (Synonym), Änderung der Nutzung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

im vereinfachten Verfahren

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

Sie können ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. 

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie in der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkrete Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.

Antrag auf vereinfachtes Verfahren.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Kurztext

Bevor die Nutzung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage geändert werden darf, benötigt man eine Genehmigung zur Nutzungsänderung im Verfahren der Baugenehmigung.

Man kann dafür auch ein vereinfachtes Verfahren in Anspruch nehmen.

In Thüringen ist für die Beantragung einer Nutzungsänderung im vereinfachten Verfahren die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.