Bauen - Anzeige des Bauzustands
Inhalt
Begriffe im Kontext
Beginn und Fertigstellung anzeigen (Synonym), Bauzustand melden (Synonym), Bauzustand anzeigen (Synonym)
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
19.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde müssen Sie den Beginn und die Beendigung bestimmter Bauarbeiten anzeigen.
In Thüringen können die Bauaufsichtsbehörden und Prüfingenieure von Ihnen verlangen, Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten (als »Bauzustand bezeichnet«) anzuzeigen.
- Anzeige des Bauszustands Entgegennahme
- Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde muss der Beginn und die Beendigung bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden.
- Informationen zu den benötigten Unterlagen erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.