Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung/ des Bauvorbescheids
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Bauplanung (2050400)
- Bauverfahren (2050500)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Verlängerung einer Baugenehmigung kann auch wiederholt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten bald länger als 2 Jahre unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung auch wiederholt beantragen.
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung
Geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.
- Errichtung von Anlagen Verlängerung
- Eine gültige Baugenehmigung kann auf Antrag auch mehrfach verlängert werden.
- Es fallen Gebühren an.
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
In Thüringen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.