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Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung/ des Bauvorbescheids

Thüringen 99012070020000, 99012070020000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012070020000, 99012070020000

Leistungsbezeichnung

Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung/ des Bauvorbescheids

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Baugenehmigung verlängern lassen (Synonym), Geltungsdauer einer Baugenehmigung (Synonym), Baugenehmigung nochmals verlängern (Synonym), Frist der Baugenehmigung (Synonym), Baugenehmigung verlängern (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Verlängerung einer Baugenehmigung kann auch wiederholt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

Volltext

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten bald länger als 2 Jahre unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung auch wiederholt beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung

Geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Errichtung von Anlagen Verlängerung
  • Eine gültige Baugenehmigung kann auf Antrag auch mehrfach verlängert werden.
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

In Thüringen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.