Bauen - Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Nutzungsänderung einer Anlage benötigen, müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben eingereicht werden müssen.
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer baulichen Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
In Thüringen ist für die Genehmigungsfreistellung für eine Nutzungsänderung baulicher Anlagen die Gemeinde oder Stadtverwaltung (Bauamt) zuständig.
Dort kann man erfragen, welche Unterlagen im konkreten Fall eingereicht werden müssen.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.