Bauen - Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bauvorbescheid verlängern lassen (Synonym), Erlaubnis zum Bauen (Synonym), Baurecht (Synonym)
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
19.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Für einen gültigen Bauvorbescheid können Sie vor dessen Fristablauf eine Verlängerung beantragen.
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen.
Der Antrag muss vor vor Fristablauf des gültigen Bauvorbescheids bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Für einen gültigen Bauvorbescheid können Sie vor dessen Fristablauf eine Verlängerung beantragen.
Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.