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Bauen - Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids

Thüringen 99012068020001, 99012068020001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068020001, 99012068020001

Leistungsbezeichnung

Bauen - Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauvorbescheid verlängern lassen (Synonym), Erlaubnis zum Bauen (Synonym), Baurecht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

der Genehmigung

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Für einen gültigen Bauvorbescheid können Sie vor dessen Fristablauf eine Verlängerung beantragen. 

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen. 

Der Antrag muss vor vor Fristablauf des gültigen Bauvorbescheids bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für einen gültigen Bauvorbescheid können Sie vor dessen Fristablauf eine Verlängerung beantragen.

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde. 

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.