Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters
Inhalt
Begriffe im Kontext
Baubehörde (Synonym), neuer Bauleiter (Synonym), anderen Bauleiter mitteilen (Synonym), Bauamt (Synonym), Wechsel des Bauleiters (Synonym), Bauaufsicht (Synonym)
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
15.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
- Anzeige des Wechsels des Bauleiters Entgegennahme
- Der Bauherr hat den Wechsel dies Bauleiters unverzüglich der zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.