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Eichung beantragen (außer Taxi/Mietwagen)

Thüringen 99037013261000, 99037013261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99037013261000, 99037013261000

Leistungsbezeichnung

Eichung beantragen (außer Taxi/Mietwagen)

Leistungsbezeichnung II

Eichung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mess- und Eichverordnung (Synonym), Eichung anmelden (Synonym), Prüfung Messgerät (Synonym), Eichung Messgeräte (Synonym), Messgeräte (Synonym), Eichen (Synonym), Eichantrag (Synonym), Mess- und Eichgesetz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Eichrecht (037)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)

Teaser

Sie möchten, dass einzelne oder mehrere Messgeräte geeicht werden? Dann müssen Sie einen entsprechenden Eichantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Sie müssen die Eichung eines einzelnen Messgerätes oder mehrerer Messgeräte auf Einhaltung gesetzlich festgelegter Anforderungen durch eine Eichbehörde beantragen.

Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie messtechnisch und ihrer Beschaffenheit nach, die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen nach der Mess- und Eichverordnung erfüllen.

Hält das Messgerät bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichen Interesse zum Ausdruck gebracht.

Die Eichbehörden prüfen Messgeräte

  • des Handels (zum Beispiel Waagen, Zapfsäulen an Tankstellen, Tankwagen für Mineralöl, Fahrpreisanzeiger in Taxis),
  • des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes (zum Beispiel Schallpegelmessgeräte, Dosimeter) und
  • der Polizei (zum Beispiel Atemalkoholmessgeräte, Radarmessgeräte).

Für die verschiedenen Messgerätearten gibt es unterschiedliche gesetzlich vorgeschriebene Eichfristen, die in der Mess- und Eichverordnung geregelt sind.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie den wesentlichen Anforderungen der Mess- und Eichverordnung entsprechen. Das Messgerät muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Baumusterprüfbescheinigung beziehungsweise Bauartzulassung einer Konformitätsbewertungsstelle
  • allgemeine Zulassung zur Eichung beziehungsweise Baumusterprüfbescheinigung
  • bei EG-Bauartzulassung: Bauartzulassung einer europäischen Zulassungsbehörde
  • Konformitätsbewertung nach nationalen Vorschiften, europäischer Messgeräterichtlinie oder nach europäischer Waagenrichtlinie (CE-Kennzeichnung)

Kosten

Die für die Eichung von Messgeräten erhobenen Gebühren werden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV) geregelt.

Vorkasse ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

  • Als Verwender oder Verwenderin von Messgeräten müssen Sie die Eichung Ihres Messgeräts schriftlich oder online beantragen.
  • Die Eichung erfolgt in der Regel am Aufstellungsort des Messgerätes.
  • Je nach Art des Messgerätes kann die Eichung im Rahmen einer Rundfahrt erfolgen.
  • Der oder die Eichbedienstete kommt ohne Anmeldung zur Eichung vorbei (zum Beispiel bei Ladenwaagen) oder es wird ein Termin mit Ihnen abgestimmt (zum Beispiel bei Fahrzeugwaagen).
  • Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme müssen Sie einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Eichung vorlegen.
  • Hält das Messgerät bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichen Interesse zum Ausdruck gebracht.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags kann nicht pauschalisiert werden, da diese von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Bei Rückfragen zur Bearbeitungsdauer melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Eichamt.

Frist

Antragsfrist: 10 Woche(n)
Ein Antrag auf Eichung ist mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist zu stellen. Eine Weiterverwendung über das Eichfristende hinaus ist danach nur auf Antrag möglich. Dies gilt nur für Messgeräte, deren Eichfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beendet ist und wenn der Messgeräteverwender das Erforderliche zur Durchführung der Eichung getan hat (Mitwirkungspflichten).

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch und gegebenenfalls im Anschluss verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

Die antragstellende Person beantragt Eichung von einzelnen Messgeräten oder von mehreren Messgeräten

Bei erfolgreicher eichtechnischer Prüfung wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung zum Ausdruck gebracht

Für die verschiedenen Messgerätearten gibt es unterschiedliche gesetzlich vorgeschriebene Eichfristen

zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Formulare

Formulare vorhanden: nein
Onlinedienst vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein