Bauen - Antrag auf Verlängerung der Typengenehmigung für Gebäude und andere bauliche Anlagen an mehreren Stellen
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Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
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Eine Typengenehmigung gilt fünf Jahre. Die Frist kann auf Antrag bis zu fünf Jahren verlängert werden.
Wenn Sie bauliche Anlagen und tragende Konstruktionen auf Grundlage geltender Technischer Baubestimmungen an mehreren Orten in Deutschland, in gleicher Ausführung und beliebig oft errichten oder verwenden möchten, ist die Beantragung einer Typenprüfung oft eine effektive Verfahrensweise.
Typenprüfungen für bauliche Anlagen oder für Teile von baulichen Anlagen sind ausschließlich den Prüfämtern für Standsicherheit vorbehalten.
Der Typenprüfbericht kann für eine Geltungsdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt werden. Innerhalb dieser Dauer können Sie die geprüfte Typenstatik beliebig oft verwenden.
Falls sich Technische Baubestimmungen innerhalb dieser Frist nicht geändert haben und Ihrerseits keine individuellen Anpassungen der Type hinsichtlich deren Anwendung und Konstruktion vorgesehen sind, steht einer kurzfristigen Verlängerung um maximal fünf weitere Jahre in der Regel nichts entgegen.
Zur Prüfung sind die statischen Nachweise aller betrachteten Typen sowie die zur Darstellung der Berechnungsergebnisse angefertigten Typenpläne und Typenblätter vom Antragsteller in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Typenpläne und Typenblätter sind so zu erstellen, dass sie die Konstruktion vollständig und übersichtlich beschreiben und als Grundlage für die Herstellung und Ausführung dienen.
Hierbei müssen alle Maße, Materialien und Anwendungsbestimmungen in übersichtlicher und eindeutiger Weise so dargestellt werden, dass diese für den jeweiligen Einzelfall dem entsprechenden Typ zugeordnet werden können.
Der geprüfte rechnerische Nachweis wird in der Regel bei der Anwendung der Konstruktion nicht mehr benötigt.
Insofern die eingereichten Unterlagen den bautechnischen Vorschriften - der Thüringer Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (ThürVVTB) oder den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen - entsprechen, wird vom Prüfamt ein Prüfbericht ausgestellt, der gegebenenfalls zusätzliche Angaben und Hinweise enthalten kann, die über den Inhalt der Typenpläne hinausgehen.
Im Anschluss daran erhalten Sie ein Exemplar ihrer geprüften bautechnischen Unterlagen sowie den Prüfbericht nebst Anlagen (in der Regel sind das die für die Ausführung erforderlichen Typenpläne/-blätter) zurück.
Prüfbericht und Anlagen zum Prüfbericht sind für jede Einzelanwendung der prüfenden Stelle vorzulegen.
Für die Erstellung der Unterlagen empfehlen wir, Tragwerksplaner zur beauftragen, die bereits über Erfahrungen mit Typenprüfungen verfügen.
Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre. Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden.
- Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ) Verlängerung der Genehmigung
- Typenprüfungen für bauliche Anlagen oder für Teile von baulichen Anlagen sind ausschließlich den Prüfämtern für Standsicherheit vorbehalten.
- Der Typenprüfbericht kann für eine Geltungsdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt werden. Innerhalb dieser Dauer kann die geprüfte Typenstatik beliebig oft verwendet werden.
- Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Beantragung einer Verlängerung möglich.
- Insofern sich Technische Baubestimmungen innerhalb dieser Frist nicht geändert haben und seitens des Antragstellers keine individuellen Anpassungen der Type hinsichtlich deren Anwendung und Konstruktion vorgesehen sind, steht einer kurzfristigen Verlängerung um maximal fünf weitere Jahre in der Regel nichts entgegen.
- zuständig: das Referat Bauaufsicht/Bautechnik im Thüringer Landesverwaltungsamt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilung Bauwesen und Raumordnung, Referat 330 - Bauaufsicht, Bautechnik.