Abfallerzeugernummer beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie im Rahmen des Abfallnachweisverfahrens die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, müssen Sie, sofern Sie nicht Kleinmengenerzeuger mit einem Anfall unter 2 t nachweispflichtigen Abfalls sind, entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.
Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und gegebenenfalls für Erzeuger:innen und Entsorger:innen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.
Die Erzeugernummer wird im Abfallüberwachungssystem (ASYS) erfasst.
- Die Abfallerzeugernummer können Sie über den Online-Dienst oder über die vom TLUBN zur Verfügung gestellten Formulare beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob Ihre Angaben vollständig und plausibel sind und ob Sie die erforderlichen Unterlagen beigefügt haben. Gegegebenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
- Sind Ihnen Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.
- Abfallerzeugernummer Erteilung
- Vergabe von behördlichen Betriebsnummern für Erzeuger:innen oder Entsorger:innen von Abfällen
- Abfallrechtliche Betriebsnummern identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren und sind in unterschiedlichen Formularen einzutragen
- Antrag kann online oder mit den vom TLUBN eingestellten Formularen erfolgen
- Zuständigkeit: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Bitte wenden Sie sich an dsa Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz; Referat 74 | Abfallrechtliche Überwachung.