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Abfallerzeugernummer beantragen

Thüringen 99001042001000, 99001042001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001042001000, 99001042001000

Leistungsbezeichnung

Abfallerzeugernummer beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Sammelentsorgungsnachweis (Synonym), Abfallnachweisverfahren (Synonym), Abfallrechtliche Betriebsnummer (Synonym), Entsorgungsnachweis (Synonym), Begleitschein (Synonym), Erzeugernummer (Synonym), Übernahmeschein (Synonym), Abfall (Synonym), Nachweisverordnung (Synonym), Abfallerzeuger (Synonym), Erzeuger (Synonym), Entsorgung (Synonym), Abfälle (Synonym), Behördliche Betriebsnummer (Synonym), Kennnummer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie im Rahmen des Abfallnachweisverfahrens die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.

Volltext

Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, müssen Sie, sofern Sie nicht Kleinmengenerzeuger mit einem Anfall unter 2 t nachweispflichtigen Abfalls sind, entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.

Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und gegebenenfalls für Erzeuger:innen und Entsorger:innen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.

Die Erzeugernummer wird im Abfallüberwachungssystem (ASYS) erfasst.

Erforderliche Unterlagen

Gewerbeanmeldung und/ oder Handelsregister-Auszug (Kopie)

Voraussetzungen

Sie sind Erzeuger nachweispflichtiger (gefährlicher) Abfälle mit mehr als 2 t /a.

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Die Abfallerzeugernummer können Sie über den Online-Dienst oder über die vom TLUBN zur Verfügung gestellten Formulare beantragen.
  • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob Ihre Angaben vollständig und plausibel sind und ob Sie die erforderlichen Unterlagen beigefügt haben. Gegegebenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
  • Sind Ihnen Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

Bearbeitungsdauer

Variabel, im Regelfall weniger als ein Woche

Frist

Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Abfallerzeugernummer Erteilung
    • Vergabe von behördlichen Betriebsnummern für Erzeuger:innen oder Entsorger:innen von Abfällen
    • Abfallrechtliche Betriebsnummern identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren und sind in unterschiedlichen Formularen einzutragen
  • Antrag kann online oder mit den vom TLUBN eingestellten Formularen erfolgen
  • Zuständigkeit: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an dsa Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz; Referat 74 | Abfallrechtliche Überwachung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden