Prüfung zum Nachweis der Eignung als Ausbilder (Ausbildereignungsprüfung) anmelden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Mit der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie geeignet sind, die Berufsausbildung von Auszubildenden durchzuführen.
Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.
Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 80 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einer Präsentation oder einem Rollenspiel bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche Anbieter von Vorbereitungslehrgängen. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.
Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen statt.
Die Ausbildereignung können Sie auch im Rahmen zahlreicher Fortbildungsabschlüsse erwerben
Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle und sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.
Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist eventuell mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
- Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
- Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
- In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
- Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.
- Für die Prüfung zum Nachweis der Eignung als Ausbilder anmelden
- Die Ausbildereignungsprüfung ist für die Ausbildungsgenehmigung unverzichtbar
- Nachweis des zur Berufsbildung erforderlichen pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Grundwissens
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil
- Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde
- Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeitet werden
- Die Prüfung findet in der Regel als PC-Prüfung statt
- Die Prüfung kann bei Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) oder anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen abgelegt werden
Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) oder andere für die Berufsausbildung zuständigen Stellen.
- Formular: Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung
- Onlineverfahren: Online-Anmeldung teilweise möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
- Schriftformerfordernis: nein