Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen

Thüringen 99019054104000, 99019054104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019054104000, 99019054104000

Leistungsbezeichnung

Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Prüferin (Synonym), Prüfungsgebühren (Synonym), Zwischenprüfungsanmeldung (Synonym), Zwischenprüfungen (Synonym), Prüfungsgebühr (Synonym), Teilnahmebescheinigung (Synonym), Zwischenprüfungsgebühr (Synonym), Prüfungsvoraussetzungen (Synonym), Prüfungstermin (Synonym), Zwischenprüfung (Synonym), Prüfer (Synonym), Zwischenprüfungsgebühren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.12.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungsdauer erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.

Volltext

Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden wollen.

Zwischenprüfungen bestehen in der Regel aus einem schriftlichen Prüfungsteil und ggf. einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet in der Regel bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt. Eine Zwischenprüfung wird regional von den zuständigen Stellen (beispielweise Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eine andere Kammer) für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungsdauer durchgeführt. Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben. Wenn eine solche fehlt, erfolgt sie durch die zuständige Stelle.

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihren Ausbildungsbetrieb angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Ihr Ausbildungsbetrieb wird von der zuständigen Stelle daher in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtigt.

Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.

Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.

Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht. 
Die Teilnahme an Zwischenprüfungen ist für alle Auszubildenden verpflichtend. Eine Zwischenprüfung kann für Sie aber entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.
Auf Antrag können Sie auch als Umschüler/-in an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie bzw. der Bildungsträger die Kosten für die Prüfung tragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Prüfung
  • Ggf. “Antrag auf Nachteilsausgleich”, der zusammen mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung einzureichen ist

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem Umschulungsverhältnis sein
  • Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor

Kosten

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Fallen Kosten an, muss diese der Ausbildungsbetrieb tragen.
Umschüler tragen die Gebühren selbst und müssen mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob ggf. eine Förderung in Betracht kommt.

Verfahrensablauf

In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle über die anstehende Zwischenprüfung.

  • Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
  • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
  • Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
  • Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.
  • Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.

Bearbeitungsdauer

5 Monat(e)
Gesamtes Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung

Frist

Der Anmeldeschluss zur Zwischenprüfung liegt circa 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
  • Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBiG Anmeldung
  • Zwischenprüfungen finden bundeseinheitlich an festen Terminen statt
  • Regional zuständige Stelle informiert in der Regel über Zwischenprüfung
  • Ehrenamtlich tätiger Prüfungsausschuss nimmt Prüfungsleistung ab und bewertet 
  • Zwischenprüfung muss nicht bestanden werden, entscheidend ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung
  • Es können Prüfungsgebühren für die Zwischenprüfung für den Ausbildungsbetrieb anfallen
  • Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt
  • Zuständig:

Ansprechpunkt

Zuständig sind die örtliche Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder eine andere für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formular: „Anmeldung zur Zwischenprüfung” notwendig, 
  • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
  • Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download oder als Onlineverfahren auf der Internetseite zur Verfügung.