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Vom Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreien lassen

Thüringen 99131022010000, 99131022010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131022010000, 99131022010000

Leistungsbezeichnung

Vom Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreien lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kältemittel (Synonym), Erfordernis einer handwerklichen (Synonym), Klimaanlagen (Synonym), Wärmepumpen (Synonym), Fluorierte Treibhausgase (Synonym), Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Synonym), Kälteanlagen (Synonym), technischen Ausbildung (Synonym), Ozon (Synonym), Kälteschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

14.11.2022

Fachlich freigegeben durch

DIHK

Teaser

Im Einzelfall können Sie vom Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung zum Nachweis der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreit werden.

Volltext

Um an technischen Einrichtungen, die ozonschädigende Stoffe verwenden, zu arbeiten, müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen. Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von Öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten. 

Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung in bestimmten Kategorien müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig Seite 2 von 3 erworben haben. Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK. Die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung ist ein sehr stark vom Einzelfall abhängiges Verfahren, deswegen sollten Sie sich vor Antragstellung bei der IHK oder HWK über Ihre Möglichkeiten informieren. 

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
  • Alternativ können Sie anderweitig nachweisen, dass Sie zur Ausübung eines Handwerks qualifiziert sind
  • Möglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Kammer, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten

Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe setzen die Kammern selbst fest.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer handwerklichen oder technischen Ausbildung schriftlich bei einer IHK oder HWK. Da die Befreiung sehr stark von Ihren persönlichen Voraussetzungen abhängt, sollten Sie sich vorher von der Kammer beraten lassen.

  • Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen auch ohne Berufsabschluss erfüllen.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über die Befreiung von der handwerklichen oder technischen Ausbildung.


Nun können Sie die Sachkundeprüfung ablegen und nach Bestehen Arbeiten an Klimaanlagen der entsprechenden Kategorie vornehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist stark vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal angegeben werden.

Frist

Es gibt keine Fristen. 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Sachkunde nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden Sie hier: Broschüre des DIH

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • In einigen Bundesländern: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Befreiung
  • Für Arbeit an technischen Einrichtungen mit die Ozonschicht schädigenden Gasen ist Sachkunde erforderlich
  • Normalerweise: Nachweis durch abgeschlossene Berufsausbildung oder Sachkundenachweis nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • In seltenen Einzelfällen können Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammer von dieser Erfordernis befreien
  • Zuständigkeit: IHK, HWK

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Die für Sie zuständige Handwerkskammer können Sie hier finden: www.handwerkskammer.de

Formulare

  • Formulare: Anerkennungsformular der jeweiligen Kammer
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein