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Zu einer Fortbildungsprüfung anmelden

Thüringen 99131002104000, 99131002104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131002104000, 99131002104000

Leistungsbezeichnung

Zu einer Fortbildungsprüfung anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berufspädagoge (Synonym), Meister (Synonym), Bilanzbuchalter (Synonym), Prüfung (Synonym), Fachwirt (Synonym), Meister BAföG (Synonym), Prüfungsaufgabe (Synonym), Aufstiegsfortbildungsprüfung (Synonym), Fachwirte (Synonym), Höherqualifizierende Berufsbildung (Synonym), Prüfungsausschuss (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Fortbildung (Synonym), Fortbildungsprüfung (Synonym), Aufstiegsfortbildung (Synonym), Weiterbildungsprüfung (Synonym), Meisterbrief (Synonym), Industriemeister (Synonym), Zulassungsvoraussetzung (Synonym), Prüfungsaufgaben (Synonym), Geprüfte Berufsspezialistin (Synonym), Höhere Berufsbildung (Synonym), Zulassungsvoraussetzungen (Synonym), Prüfungseinladung (Synonym), Prüfungszeugnis (Synonym), Geprüfter Berufsspezialist (Synonym), Zeugnis (Synonym), Aus- und Weiterbildungspädagoge (Synonym), Prüfungsgebühren (Synonym), Wirtschaftsfachwirt (Synonym), Bachelor Professional (Synonym), Fortbildungszeugnis (Synonym), Master Professional (Synonym), Meisterprüfung (Synonym), DQR-Niveau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an Fortbildungsprüfungen weitere bundesweit anerkannte und höherqualifizierende Abschlüsse der beruflichen Bildung erwerben.

Volltext

Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt, Bilanzbuchhalter, Bachelor Professional oder Master Professional erwerben.

Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Berufserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.

Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge verschiedener Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Die Teilnahme an solchen Lehrgängen ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies die Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region.

Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet. Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche und als mündliche Prüfungsleistungen ablegen müssen.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Voraussetzungen

  • Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der jeweiligen Verordnung aufgeführt
  • In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
  • Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden

Kosten

Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühren richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie von der zuständigen Stelle die Prüfungszulassungsvoraussetzungen prüfen lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

  • Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
  • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und mündlicher). Schriftliche und mündliche 
  • Prüfungen finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
  • Am Prüfungsort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigt Teilnehmender ausweisen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen Ihrer letzten mündlichen Prüfungsleistung. 
  • Unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung werden Sie direkt informiert, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
  • Danach wird Ihr Gesamtergebnis an die zuständige Stelle übermittelt.
  • Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
  • Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Anmeldeschluss zur Prüfung liegt circa ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zu den Fortbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite der Industrie- und Handelskammern: Informationen zu Weiterbildungsprüfungen
Prüfungsangebote und weitere Informationen rund um das Thema Fort- und Weiterbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite des Weiterbildungs-Informations-Systems der Industrie- und Handelskammern: Weiterbildungs-Informations-System

Hinweise

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5 bis 7 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

Rechtsbehelf

  • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
  • Widerspruch gegen zuständige Stelle
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “” „Nichtbestehensbescheid“ entnehmen.

Kurztext

- Fortbildungsprüfung nach BBiG Anmeldung
- Nach beruflicher Erstqualifikation können durch die Teilnahme an Fortbildungsprüfungen weitere anerkannte Abschlüsse der beruflichen Bildung erworben werden
- Die Fortbildungsprüfungen nach BBiG sind staatlich anerkannt
- Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung erfolgt bei der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer)- Zulassungsvoraussetzungen für das Qualifizierungsziel sind zu beachten
- Bildungsangebote zur Vorbereitung können genutzt werden
- Summe der einzelnen Prüfungsleistungen führt zum Gesamtergebnis
- Zuständige Stelle stellt Zeugnis aus
- Prüfung kann zweimal wiederholt werden
- Zuständig: IHK

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formular: “Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen” 
  • Ggf. Onlineantrag für “Projektarbeit” oder Thema der Präsentation notwendig
  • Ggf. Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich 

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download oder als Onlineverfahren auf der Internetseite zur Verfügung.