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Ersatzurkunde einer Approbation beantragen

Thüringen 99018151036000, 99018151036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018151036000, 99018151036000

Leistungsbezeichnung

Ersatzurkunde einer Approbation beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ersatzurkunde einer Approbation beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Approbationsurkunde (Synonym), Ersatzurkunde (Synonym), Zweitschrift (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Die Grundlage für die Ausübung des tierärztlichen Berufes ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin (Tierärztliche Prüfung gemäß der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten oder als gleichwertig anerkannter tierärztlicher Ausbildungsnachweis). Darüber hinaus bedarf es einer gesonderten Berufszulassung, um in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung "Tierärztin/Tierarzt" führen und den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen. Diese Berufszulassung ist die Approbation. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation sind in der Bundes-Tierärzteordnung gesetzlich verankert. Wenn durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die Approbationsurkunde ausgestellt wurde, kann eine Zweitschrift beantragt werden (Ersatzapprobationsurkunde).

Erforderliche Unterlagen

  • Der Antrag erfolgt formlos.
  • Nachweise über die Gründe des Erstellens der Ersatzapprobation
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • Datum der Ausstellung der Approbation

Voraussetzungen

Die Urkunde wurde durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ausgestellt und es liegen keine Gründe gegen das Ausstellen der Zweitschrift vor.

Kosten

Dienstanweisung Gebührenerhebung nach dem Zeitaufwand, §§ 1, 8 Abs. 4, 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Thüringer Verwaltungskostengesetz i. V. m. Nr. 1.4. der Anlage zu § 1 Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) im TLV

Verfahrensablauf

  • Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen durch den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin
  • Prüfung und Bearbeitung durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (gegebenenfalls Anforderung weiterer Unterlagen)
  • Ausstellung der Zweitschrift der Approbation

Bearbeitungsdauer

2 - 6 Woche(n)
(Einzelfallprüfung)

Frist

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Nachweise sind in Urschrift, in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Ablichtung vorzulegen. Soweit diese nicht in deutscher Schrift ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Approbationsurkunde Ersatz
  • Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgefertigt werden
  • Zuständige Stelle: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

Formulare

Der Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift erfolgt formlos, inklusive Unterlagen.