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Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen

Thüringen 99108057036003, 99108057036003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108057036003, 99108057036003

Leistungsbezeichnung

Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen

Leistungsbezeichnung II

Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fahrtenschreiberkarte (Synonym), Digitales Kontrollgerät (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), KBA (Synonym), verlorene Werkstattkarte (Synonym), Tachograf (Synonym), Sozialvorschriften (Synonym), Tachograph (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym), Installateur (Synonym), Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie (Synonym), FKR (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Kontrollgerätekarten (Synonym), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Synonym), Antrag Werkstattkarte (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

Verrichtungsdetail

wegen Verlust

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Wenn Sie Ihre Werkstattkarte verloren haben, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Volltext

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Ist Ihre Werkstattkarte verloren gegangen, können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert Ihre bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie die Werkstattkarte doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie diese der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Werkstattersatzkarte wegen Verlust
  • belegbare Unterlagen zu Name, gesetzlichen Vertreter, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
  • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
    • nicht älter als 3 Jahre
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
  • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
    • nicht älter als 3 Jahre
  • schriftliche Erklärung über den Verlust
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber der Werkstattkarte gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Werkstattkarte nicht zurückgegeben werden kann

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 42€

Verfahrensablauf

•    Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
•    Bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
•    Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
•    Die Karte wird Ihnen zusammen mit dem Kostenbescheid zugesandt.
•    Nach Erhalt bestätigen Sie bitte den Empfang mit der beigefügten Empfangsbestätigung.
 

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr(e)
Ihre Werkstattersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die verlorene Originalkarte, sofern diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte jedoch weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert. Diese ist dann wieder ein Jahr gültig.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. 

Kurztext

  • Werkstattkarte Ersatz wegen Verlust
  • den Ersatz einer Werkstattkarte aufgrund von Verlust beantragen
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für
    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren verantwortliche Fachkräfte (Installateurinnen und Installateure)
  • Werkstattkarte nutzen Fachkräfte, um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen
  • Gültigkeit: 1 Jahr
  • erforderliche Unterlagen unter anderem:
    • Name, gesetzlichen Vertreter, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
    • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
    • Schulungsnachweis der Fachkraft entsprechend der Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
      • nicht älter als 3 Jahre
    • schriftlicher Nachweis, dass die verantwortliche Fachkraft weiterhin im Unternehmen beziehungsweise in der Werkstatt tätig ist
    • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
      • nicht älter als 3 Jahre
  • schriftliche Erklärung über den Verlust
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere – Hier: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden