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Werkstattkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung

Thüringen 99108057036002, 99108057036002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108057036002, 99108057036002

Leistungsbezeichnung

Werkstattkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kontrollgerätekarte (Synonym), Digitales Kontrollgerät (Synonym), Tachograph (Synonym), Fahrtenschreiberkarte (Synonym), Sozialvorschriften (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Tachograf (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

Verrichtungsdetail

wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Wenn Ihre Werkstattkarte nicht funktionsfähig ist, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue Karte beantragen.

Volltext

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Ihre verantwortlichen Fachkräfte verwenden die Werkstattkarte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Sie ist ein Jahr gültig. Wenn Sie Ihre Werkstattkarte erneuern wollen, müssen Sie diese als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibern vorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, gesetzlichen Vertreter, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
  • Identitätsnachweis und Mitteilung über die Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
    • nicht älter als 3 Jahre
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
  • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
    • nicht älter als 3 Jahre
  • Ihre defekte Werkstattkarte

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 42€

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag aus, unterschreiben ihn und reichen ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen inklusive der nicht funktionsfähigen Karte ein.
  • Sie bezahlen die Verwaltungskosten, sofern Sie die Funktionsunfähigkeit der Karte zu vertreten haben. Soll die Funktionsfähigkeit der Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt zur Feststellung einer möglichen Gewährleistung geprüft werden, reichen Sie diese mit allen erforderlichen Unterlagen per Post ein. Sie erhalten im Anschluss die erneuerte Karte (mit einem Kostenbescheid zur Überweisung, sofern eine Gewährleistung nicht möglich ist).
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
  • Die Karte wird Ihnen zusammen mit dem Kostenbescheid zugesandt.
  • Nach Erhalt der Karte bestätigen Sie bitte den Empfang mit der beigefügten Empfangsbestätigung.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr(e)
Ihre Werkstattersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die defekte Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte jedoch weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert. Diese ist dann wieder ein Jahr gültig.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Kurztext

  • Werkstattkarte Ersatz wegen Fehlfunktion und Beschädigung
  • Den Ersatz einer Werkstattkarte beantragen
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für
    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren verantwortliche Fachkräfte (Installateurinnen und Installateure)
  • Werkstattkarte nutzen Fachkräfte, um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen
  • Gültigkeit: 1 Jahr
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere – Hier: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden