Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen
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Gesteinsbaustoffe für den Straßenbau können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische im Bereich der Thüringer Straßenbauverwaltung aufnehmen lassen.
Als Hersteller von Gesteinsbaustoffen - natürlich, RC-Baustoffe und industriell hergestellte Nebenprodukte – können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische aufnehmen lassen.
Durch Veröffentlichung von Ihnen als Hersteller in der Liste Thüringen können die Anwender, zum Beispiel andere Bauverwaltungen und Baufirmen, ersehen, welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck des entsprechenden Herstellers geeignet sind.
- Schichten ohne Bindemittel: Fremdüberwachungszeugnisse, Sortenverzeichnisse, Umweltverträglichkeit
- Gesteinskörnungen: Prüfberichte aus der freiwilligen Güteüberwachung, Leistungserklärungen, Produktzertifikat Alkali, Umweltverträglichkeit
- Sie sind Hersteller von Schichten ohne Bindemittel und/oder Gesteinskörnungen (natürliche Baustoffe, RC-Baustoffe, industriell hergestellte Nebenprodukte)
- Sie wollen in den Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung liefern.
- Sie führen eine kontinuierliche Güteüberwachung ihrer Produkte durch.
- Stellen Sie als Hersteller oder beauftragte Prüfstelle den Antrag zur Ausstellung der Eignungsbeurteilung und Aufnahme in die Liste über ein Online-Portal.
- In diesem Online-Portal laden Sie alle benötigten Unterlagen für den jeweiligen Prüfdurchgang hoch, welche zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind beziehungsweise treffen Sie eine Aussage über die Gültigkeit der Unterlagen ,zum Beispiel über die Aktualität der Leistungserklärungen.
- Erst wenn Sie Ihre Unterlagen Vollständig eingereicht haben, bearbeitet die zuständige Stelle Ihren Antrag und Aufnahme in die Liste kann erfolgen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vorhanden sind.
- Antrag zur Erstellung einer Eignungsbeurteilung und Aufnahme in die Liste der von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau im Dienstaufsichtsbereich der Thüringer SBV
- Einreichung von Unterlagen online
- Schichten ohne Bindemittel: Fremdüberwachungszeugnisse, Sortenverzeichnisse, Umweltverträglichkeit
- Gesteinskörnungen: Prüfberichte aus der freiwilligen Güteüberwachung, Leistungserklärungen, Produktzertifikat Alkali
- zuständig: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 35