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Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen

Thüringen 99012125034000, 99012125034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012125034000, 99012125034000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Prüfberichte (Synonym), Qualitätssicherung (Synonym), Baustoffgemische (Synonym), Gesteinskörnungen (Synonym), Güteüberwachung (Synonym), TL G SoB-StB (Synonym), Bautechnik (Synonym), Fremdüberwachung (Synonym), Liste Thüringen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Teaser

Gesteinsbaustoffe für den Straßenbau können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische im Bereich der Thüringer Straßenbauverwaltung aufnehmen lassen.

Volltext

Als Hersteller von Gesteinsbaustoffen - natürlich, RC-Baustoffe und industriell hergestellte Nebenprodukte – können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische aufnehmen lassen.

Durch Veröffentlichung von Ihnen als Hersteller in der Liste Thüringen können die Anwender, zum Beispiel andere Bauverwaltungen und Baufirmen, ersehen, welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck des entsprechenden Herstellers geeignet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Schichten ohne Bindemittel: Fremdüberwachungszeugnisse, Sortenverzeichnisse, Umweltverträglichkeit
  • Gesteinskörnungen: Prüfberichte aus der freiwilligen Güteüberwachung, Leistungserklärungen, Produktzertifikat Alkali, Umweltverträglichkeit

Voraussetzungen

  • Sie sind Hersteller von Schichten ohne Bindemittel und/oder Gesteinskörnungen (natürliche Baustoffe, RC-Baustoffe, industriell hergestellte Nebenprodukte)
  • Sie wollen in den Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung liefern.
  • Sie führen eine kontinuierliche Güteüberwachung ihrer Produkte durch.

Kosten

kostenfrei

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie als Hersteller oder beauftragte Prüfstelle den Antrag zur Ausstellung der Eignungsbeurteilung und Aufnahme in die Liste über ein Online-Portal.
  • In diesem Online-Portal laden Sie alle benötigten Unterlagen für den jeweiligen Prüfdurchgang hoch, welche zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind beziehungsweise treffen Sie eine Aussage über die Gültigkeit der Unterlagen ,zum Beispiel über die Aktualität der Leistungserklärungen.
  • Erst wenn Sie Ihre Unterlagen Vollständig eingereicht haben, bearbeitet die zuständige Stelle Ihren Antrag und Aufnahme in die Liste kann erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vorhanden sind.

Frist

Die Geltungsdauer ist abhängig vom Ablauf der festgelegten Gültigkeit.
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Antrag zur Erstellung einer Eignungsbeurteilung und Aufnahme in die Liste der von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau im Dienstaufsichtsbereich der Thüringer SBV
  • Einreichung von Unterlagen online
  • Schichten ohne Bindemittel: Fremdüberwachungszeugnisse, Sortenverzeichnisse, Umweltverträglichkeit
  • Gesteinskörnungen: Prüfberichte aus der freiwilligen Güteüberwachung, Leistungserklärungen, Produktzertifikat Alkali
  • zuständig: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 35
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Referat 35.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden