Änderung eines bereits genehmigten Tierversuchs anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie in einem genehmigten Versuchsvorhaben Änderungen, die sich nicht nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, durchführen möchten oder der Versuchsleiter wechselt, müssen Sie diese Änderungen bei der Genehmigungsbehörde anzeigen.
Wenn Sie Änderungen an genehmigten Tierversuchsvorhaben, die sich nicht nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, durchführen möchten, dann müssen Sie dies zuvor anzeigen.
Wechselt der Leiter Ihres Versuchsvorhabens oder sein Stellvertreter, dann müssen Sie dies ebenfalls anzeigen.
- Beschreibung der Änderung und gegebenenfalls Begründung
- gegebenenfalls weitere Nachweise zu der angezeigten Änderung wie beispielsweise Qualifikationsnachweise
- gegebenenfalls Antrag auf Ausnahmegenehmigung für versuchsdurchführende Personen
- Es besteht eine gültige Tierversuchsgenehmigung, die geändert werden soll.
- Sie sind berechtigt die Änderung dieses Tierversuchs anzuzeigen.
- Der Versuchsleiter und der stellvertretende Versuchsleiter zeichnen die Änderung mit.
- Der Tierschutzbeauftragte hat keine Einwände gegen die Änderung.
- Die Änderung ist vollständig beschrieben und gegebenenfalls ausreichend begründet.
Sie können die Anzeige online oder formlos per Post beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) einreichen.
Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:
- Nach Eingang der Änderungsanzeige im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Das TLV prüft die Unterlagen.
- Wenn erforderlich, erhalten Sie im Anschluss daran Rückfragen und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie beziehungsweise die anzeigende Einrichtung bei anzeigepflichtigen Änderungen für den Tierversuch eine Änderungsbestätigung.
Die Änderungen, die sich nicht nachteilig auf das Wohl der Tiere auswirken, dürfen Sie frühestens zwei Wochen nach Eingang der Anzeige vornehmen, es sei denn, die Behörde hat Ihnen vorher mitgeteilt, dass gegen die Änderungen keine Einwände bestehen.
Den Wechsel des Versuchsleiters sowie die anderen Änderungen müssen Sie der Behörde sofort mitteilen.
- Änderungen genehmigter Tierversuchsvorhaben Anzeige
- bestimmte Änderungen in Tierversuchen müssen angezeigt werden
- Änderung in Versuch an Zehnfußkrebsen
- Wechsel von Versuchsleiter oder stellvertretendem Versuchsleiter
- Änderung in genehmigten Tierversuch, wenn nachteilige Auswirkung auf Tier-Wohlergehen ausgeschlossen werden kann mit Beibehaltung Versuchszweck und keiner Tierzahlerhöhung
- Zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz