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Änderung eines bereits genehmigten Tierversuchs anzeigen

Thüringen 99110090169000, 99110090169000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110090169000, 99110090169000

Leistungsbezeichnung

Änderung eines bereits genehmigten Tierversuchs anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Änderung eines bereits genehmigten Tierversuchs anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Änderung Zuchtrahmenantrag (Synonym), Tierversuch (Synonym), Änderung eines Tierversuchs (Synonym), Änderung Versuchsleiter (Synonym), Wechsel Versuchsleiter (Synonym), Tierversuchsänderungsanzeige (Synonym), anzeigepflichtige Änderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Anzeige (169)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie in einem genehmigten Versuchsvorhaben Änderungen, die sich nicht nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, durchführen möchten oder der Versuchsleiter wechselt, müssen Sie diese Änderungen bei der Genehmigungsbehörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie Änderungen an genehmigten Tierversuchsvorhaben, die sich nicht nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, durchführen möchten, dann müssen Sie dies zuvor anzeigen.

Wechselt der Leiter Ihres Versuchsvorhabens oder sein Stellvertreter, dann müssen Sie dies ebenfalls anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der Änderung und gegebenenfalls Begründung
  • gegebenenfalls weitere Nachweise zu der angezeigten Änderung wie beispielsweise Qualifikationsnachweise
  • gegebenenfalls Antrag auf Ausnahmegenehmigung für versuchsdurchführende Personen

Voraussetzungen

  • Es besteht eine gültige Tierversuchsgenehmigung, die geändert werden soll.
  • Sie sind berechtigt die Änderung dieses Tierversuchs anzuzeigen.
  • Der Versuchsleiter und der stellvertretende Versuchsleiter zeichnen die Änderung mit.
  • Der Tierschutzbeauftragte hat keine Einwände gegen die Änderung.
  • Die Änderung ist vollständig beschrieben und gegebenenfalls ausreichend begründet.

Kosten

Gebühr: 30€ - 500€
Teil C Nr. 3.6.12 Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF)
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige online oder formlos per Post beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) einreichen.

Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:

  • Nach Eingang der Änderungsanzeige im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Das TLV prüft die Unterlagen.
  • Wenn erforderlich, erhalten Sie im Anschluss daran Rückfragen und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie beziehungsweise die anzeigende Einrichtung bei anzeigepflichtigen Änderungen für den Tierversuch eine Änderungsbestätigung.

Bearbeitungsdauer

3 - 1 Tag(e)
ab Eingang der vollständigen Anzeige

Frist

Die Änderungen, die sich nicht nachteilig auf das Wohl der Tiere auswirken, dürfen Sie frühestens zwei Wochen nach Eingang der Anzeige vornehmen, es sei denn, die Behörde hat Ihnen vorher mitgeteilt, dass gegen die Änderungen keine Einwände bestehen.

Den Wechsel des Versuchsleiters sowie die anderen Änderungen müssen Sie der Behörde sofort mitteilen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Änderungen genehmigter Tierversuchsvorhaben Anzeige
  • bestimmte Änderungen in Tierversuchen müssen angezeigt werden
  • Änderung in Versuch an Zehnfußkrebsen
  • Wechsel von Versuchsleiter oder stellvertretendem Versuchsleiter
  • Änderung in genehmigten Tierversuch, wenn nachteilige Auswirkung auf Tier-Wohlergehen ausgeschlossen werden kann mit Beibehaltung Versuchszweck und keiner Tierzahlerhöhung
  • Zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden