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Aufzeichnungen zu einem Tierversuch auf Verlangen vorlegen

Thüringen 99110089261000, 99110089261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110089261000, 99110089261000

Leistungsbezeichnung

Aufzeichnungen zu einem Tierversuch auf Verlangen vorlegen

Leistungsbezeichnung II

Aufzeichnungen zu einem Tierversuch auf Verlangen vorlegen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie einen Tierversuch leiten, müssen Sie Aufzeichnungen über den Tierversuch führen und auf Verlangen der Behörde vorlegen. 

Volltext

Für die Durchführung eines Tierversuches müssen Sie bestimmte Auflagen beachten. Dazu gehört auch auf Verlangen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Unterlagen zu dem Versuch vorzulegen.  

Die Aufforderungen, dem TLV Unterlagen zu einem Tierversuch vorzulegen, können Sie u.a. bereits mit dem Genehmigungsbescheid des Versuchsvorhabens (Zwischenbericht / Abschlussbericht), im Verlauf des Versuches durch Tierversuchsänderungsbescheide oder im Rahmen von Verwaltungsanhörungen sowie nach Abschluss des Tierversuchs erhalten.  

Erforderliche Unterlagen

Informationen zur Art und Form der Unterlagen erhalten Sie mit der jeweiligen Anforderung. 

Voraussetzungen

Berichte und Stellungnahmen sollen von Versuchsleiter und dessen Stellvertreter gezeichnet und nach Kenntnisnahme durch den Tierschutzbeauftragten im TLV eingereicht werden.  

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die angeforderten Unterlagen können Sie online unter folgendem Link oder formlos per Post einreichen. 

Der Ablauf des Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:  

  • Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. 
  • Das TLV prüft die Unterlagen.  
  • Wenn erforderlich und zweckdienlich, erhalten Sie Rückfragen oder eine Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und fehlende Unterlagen werden nachgefordert. 

Bearbeitungsdauer

2 - 5 Woche(n)

Frist

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahr(e)
Beginnend mit dem Abschluss des Tierversuchs

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Aufzeichnungen zu Tierversuchen Entgegennahme
  • Einreichung von Tierversuchsunterlagen auf Verlangen 
  • Inhalte und Frist entsprechend Anforderung durch die Behörde 
  • zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

Formulare

nicht vorhanden