Aufzeichnungen zu einem Tierversuch auf Verlangen vorlegen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Wenn Sie einen Tierversuch leiten, müssen Sie Aufzeichnungen über den Tierversuch führen und auf Verlangen der Behörde vorlegen.
Für die Durchführung eines Tierversuches müssen Sie bestimmte Auflagen beachten. Dazu gehört auch auf Verlangen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Unterlagen zu dem Versuch vorzulegen.
Die Aufforderungen, dem TLV Unterlagen zu einem Tierversuch vorzulegen, können Sie u.a. bereits mit dem Genehmigungsbescheid des Versuchsvorhabens (Zwischenbericht / Abschlussbericht), im Verlauf des Versuches durch Tierversuchsänderungsbescheide oder im Rahmen von Verwaltungsanhörungen sowie nach Abschluss des Tierversuchs erhalten.
Informationen zur Art und Form der Unterlagen erhalten Sie mit der jeweiligen Anforderung.
Berichte und Stellungnahmen sollen von Versuchsleiter und dessen Stellvertreter gezeichnet und nach Kenntnisnahme durch den Tierschutzbeauftragten im TLV eingereicht werden.
Die angeforderten Unterlagen können Sie online unter folgendem Link oder formlos per Post einreichen.
Der Ablauf des Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:
- Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Das TLV prüft die Unterlagen.
- Wenn erforderlich und zweckdienlich, erhalten Sie Rückfragen oder eine Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
- Aufzeichnungen zu Tierversuchen Entgegennahme
- Einreichung von Tierversuchsunterlagen auf Verlangen
- Inhalte und Frist entsprechend Anforderung durch die Behörde
- zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz