Wohnortänderung im Reisepass beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 15 Nummer 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
- § 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Wenn Ihre neue Anschrift im selben Wohnort liegt, müssen Sie Ihren Reisepass nicht anpassen lassen.
In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.
Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.
Wenn Sie Ihre Wohnortänderung beziehungsweise Ummeldung digital vornehmen, erhalten Sie den Wohnortaufkleber per Post. Diesen können Sie entsprechend der mitübersandten Anleitung auf dem Reisepass aufbringen, wenn Ihre Kommune den Dienst anbietet. Alternativ können Sie jederzeit die Aktualisierung Ihres Dokuments im Bürgerbüro Ihrer neuen Gemeinde vornehmen lassen.
Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.
- gültiger Reisepass
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
- Für im Ausland zu erbringende Nachweise kontaktieren Sie bitte die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
- bei Vertretung: Vollmacht
- Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
- Ihr Wohnort hat sich geändert.
- Sie bringen Ihren Reisepass zur Ummeldung mit in die Behörde oder Sie melden sich digital um und erhalten dann per Post einen neuen Adressaufkleber, sofern Ihre Kommune den Dienst anbietet.
Es fallen keine Kosten an.
Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:
- Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder melden Sie sich digital um.
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnortänderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
- Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
- Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.
- Bei der digitalen Ummeldung bekommen Sie den Wohnortaufkleber nach Hause übersandt, sofern Ihre Kommune den Dienst anbietet.
Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:
- Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder einem Konsulat.
- Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.
Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.
- Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
- im Reisepass wird nur der Wohnort, nicht die Anschrift, angegeben
- eine Wohnortänderung im Inland muss in den Reisepass eingetragen werden
- Änderung soll unverzüglich erfolgen
- keine Änderung notwendig, wenn neue Adresse im selben Wohnort liegt oder Sie in das Ausland umziehen
- Wohnortänderung erfolgt:
- persönlich oder
- durch andere Person mit schriftlicher Vollmacht
- digital im Zusammenhang mit der Wohnsitzummeldung
- Anpassung des Reisepasses kann zeitgleich mit Ummeldung vorgenommen werden
- Wohnortänderung erfolgt durch amtlichen Wohnort-Aufkleber auf freier Stelle im Datenfeld 11 oder auf der Seite für amtliche Vermerke
- die Wohnortänderung im Reisepass ist kostenlos
- bei Umzug ins Ausland: Wohnortänderung kann einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) gemeldet werden, es besteht jedoch keine Meldepflicht
- zuständig: Meldebehörde oder deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat)
Bitte wenden Sie sich an die Passbehörde, in der Regel das Bürgeramt, in der Stadt oder Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.