Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

Thüringen 99101015012000, 99101015012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101015012000, 99101015012000

Leistungsbezeichnung

Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

Leistungsbezeichnung II

Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Übersetzung Sterbeurkunde (Synonym), Übersetzungshilfe (Synonym), mehrsprachiges Formular (Synonym), Sterbeurkunde (Synonym), Sterbeurkunde europäisches Ausland (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die UEberführung der sterblichen UEberreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK)

Teaser

Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Volltext

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen. Sie können den Antrag stellen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, etwa für die Einsargung und Überführung,
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Es kann aber vorkommen, dass Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen. In diesem Fall können Sie beim Standesamt ein mehrsprachiges Formular beantragen. Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

Erforderliche Unterlagen

  • für nahe Verwandte:
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
    • Ausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch eine Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Ausweis oder Reisepass und
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Ausweis oder Reisepass
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug

Sie können die mehrsprachige Sterbeurkunde auch erhalten, wenn Ihnen noch keine Sterbeurkunde vorliegt. Wichtig ist, dass die verstorbene Person in das Sterberegister eingetragen ist. Sobald sie dort erfasst ist, können Sie auch direkt eine mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
  • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
  • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
  • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
  • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Sie sind mindesten 16 Jahre alt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung der mehrsprachigen Sterbeurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Sofern das zuständige Standesamt einen Onlinedienst zur Beantragung anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.

Bearbeitungsdauer

Frist

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

Kurztext

  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen, wenn im europäischen Ausland eine deutsche Sterbekunde vorgelegt werden muss
  • Formular ersetzt Übersetzung der Sterbeurkunde
  • zuständige Behörde: zuständiges Standesamt, das den entsprechenden Sterberegistereintrag führt oder auf diesen direkten Zugriff hat

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Zuständige Stelle

Standesamt

Formulare

nicht vorhanden