Suchtberatung wahrnehmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Hilfen für Geschädigte (1160200)
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
- Gesundheitsvorsorge (1130100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie können Ihren Konsum von Drogen, Alkohol, Glücksspiel oder sozialen Medien nicht mehr kontrollieren? Dann können Suchtberatungsstellen, vor Ort oder online, Ihnen und Ihren Angehörigen anonym und kostenlos helfen.
Wenn Sie suchtkrank sind oder davon bedroht sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.
Unabhängig von der Art Ihres Anliegens bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre substanzbezogene oder nicht-substanzbezogene Störung Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.
Die Suchtberatung steht Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie sich als angehörige Person Unterstützung suchen möchten.
Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?
- Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
- eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.
Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.
Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.
- Beratung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik Durchführung
- bei Fragen zu einer möglichen eigenen Suchterkrankung oder der Betroffenheit einer oder eines Angehörigen kann eine Suchtberatung in Frage kommen
- dies gilt auch, wenn eine Erwerbstätigkeit infolge der Suchterkrankung nicht möglich ist
- Beratung erfolgt anonym und kostenlos
- über eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen oder
- in einer örtlichen Suchtberatungsstelle;
- zuständig: zuständige kommunale Suchtberatungsstelle