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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen

Thüringen 99108047049008, 99108047049008 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049008, 99108047049008

Leistungsbezeichnung

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pkw (Synonym), Kfz (Synonym), Führerschein (Synonym), Führerschein auf Probe (Synonym), Auto (Synonym), Kraftfahrzeug (Synonym), Führerschein mit 17 (Synonym), BF 17 (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

Um Begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Teaser

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" beantragen. Beim Autofahren vor Ihrem 18. Geburtstag muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

Volltext

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben,
  • Sie auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung einer namentlich benannten Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg),
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • bei Vorlage Reisepass: Bitte fügen Sie diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt bei.
  • aktuelles Lichtbild,
    • 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild)
    • Frontalaufnahme
    • ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson
  • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen
  • wenn Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen bei der Antragstellung nicht anwesend sind, sind Personalausweis- und Führerscheinkopien erforderlich
  • bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen (Negativbescheinigung Jugendamt, Urteil oder Ähnliches)

Voraussetzungen

  • Für die vorliegende Leistung „Erweiterung“ müssen Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Das Mindestalter beträgt 17 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Beim Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle (DEKRA) bestanden sein. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden sein. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Erweiterung um Begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
  • durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt
  • wenn eine Person am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnimmt und sie die Fahrerlaubnisprüfung besteht, erhält sie zunächst eine Prüfungsbescheinigung
  • mit der Prüfungsbescheinigung darf die Person vor dem 18. Geburtstag in Deutschland in Begleitung einer benannten und zugelassenen Person ein Fahrzeug der Klassen B und BE führen
  • wenn eine Fahrerlaubnis bereits vorliegt, kann eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" beantragt werden
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde

Formulare

nicht vorhanden