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Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Thüringen 99108047050001, 99108047050001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047050001, 99108047050001

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Leistungsbezeichnung II

Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

EWR (Synonym), EU (Synonym), Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrerlaubnis umschreiben (Synonym), EU-Fahrerlaubnis (Synonym), Europäische Union (Synonym), Europäischer Wirtschaftsraum (Synonym), EWR-Fahrerlaubnis (Synonym), EU-Führerschein (Synonym), Umschreibung (Synonym), EWR-Führerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Umschreibung (050)

Verrichtungsdetail

aus der EU und dem EWR

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Teaser

Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung der Fahrerlaubnis ansteht.

Volltext

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen: Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE): Sie benötigen keine Umschreibung (siehe jedoch obige Anmerkungen zu den C- und D-Klassen).

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • bei Vorlage Reisepass: Bitte fügen Sie diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt bei.
  • aktuelles Lichtbild
    • 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild)
    • Frontalaufnahme
    • ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Beim Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR
  • Umschreibung erforderlich, wenn nach Umzug nach Deutschland Verlängerung des Führerscheins oder einzelner Führerscheinklassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) ansteht
  • EU/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE) müssen in der Regel nicht umgeschrieben werden.
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde

Formulare

nicht vorhanden