Eine Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Hinweise zu erlaubter oder illegaler Werbung bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
Wenn Sie Hinweise zu Werbung eines Erlaubnisnehmers oder Werbung für ein illegales Angebot oder einer Veranstaltung haben, können Sie diese anonym übermitteln.
Die Veröffentlichung von Glücksspielwerbung ist in Deutschland reguliert. Nur Spieleanbieter, die eine Erlaubnis für die Durchführung von Glücksspiel von der zuständigen Behörde erhalten haben, dürfen für ihr Glücksspielangebot (also für legale Glücksspielangebote) werben.
Hier ein paar Anhaltspunkte, die einen Verstoß gegen Regeln von Glücksspielwerbung darstellen:
- Glücksspielwerbung darf nicht suggerieren, dass Spieler Einfluss auf Glücksspiele nehmen können.
- In der Zeit von 6 bis 21 Uhr (täglich) darf keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und Internet erfolgen.
- Direkt vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist es nicht zulässig, dass auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis ausgestrahlt wird.
Relevanz haben Hinweise zu Glücksspielwerbung zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
- Anzeige einer Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung Entgegennahme
- Jede Person kann Hinweise zu erlaubter oder illegaler Werbung zum Glücksspiel geben.
- Online und nach Wunsch voll anonym
- Keine polizeiliche Anzeige
- Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden könnten.
- zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.