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Eine Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung anzeigen

Thüringen 99089162261000, 99089162261000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089162261000, 99089162261000

Leistungsbezeichnung

Eine Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Eine Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

anonyme Hinweise (Synonym), Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Werbung Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise Glücksspiel (Synonym), Illegale Werbung (Synonym), Glücksspiel (Synonym), Hinweisgeber (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)
  • Beschwerden und Petitionen (2140200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Teaser

Wenn Sie Hinweise zu erlaubter oder illegaler Werbung bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Volltext

Wenn Sie Hinweise zu Werbung eines Erlaubnisnehmers oder Werbung für ein illegales Angebot oder einer Veranstaltung haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Die Veröffentlichung von Glücksspielwerbung ist in Deutschland reguliert. Nur Spieleanbieter, die eine Erlaubnis für die Durchführung von Glücksspiel von der zuständigen Behörde erhalten haben, dürfen für ihr Glücksspielangebot (also für legale Glücksspielangebote) werben.

Hier ein paar Anhaltspunkte, die einen Verstoß gegen Regeln von Glücksspielwerbung darstellen:

  • Glücksspielwerbung darf nicht suggerieren, dass Spieler Einfluss auf Glücksspiele nehmen können.
  • In der Zeit von 6 bis 21 Uhr (täglich) darf keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und Internet erfolgen.
  • Direkt vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist es nicht zulässig, dass auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis ausgestrahlt wird.

Relevanz haben Hinweise zu Glücksspielwerbung zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten)

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Anzeige einer Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung Entgegennahme
  • Jede Person kann Hinweise zu erlaubter oder illegaler Werbung zum Glücksspiel geben.
  • Online und nach Wunsch voll anonym
  • Keine polizeiliche Anzeige
  • Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden könnten.
  • zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Zuständige Stelle

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Halle (Saale)

Formulare

nicht vorhanden