Den Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten oder unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld beziehungsweise von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Wir nehmen Ihre Hinweise bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz entgegen in den Bereichen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet und Veranstaltung von Online-Poker und virtueller Automatenspiele.
Relevanz haben Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche im Glücksspiel, zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)
- Anzeige des Verdachts der Geldwäsche bei einem Glücksspiel Entgegennahme
- Jede Person kann Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche bei Glücksspiel geben
- Online und nach Wunsch voll anonym
- Keine polizeiliche Anzeige
- Keine Beschwerde über Spieleanbieter die anderweitig und bilateral geklärt werden können
- zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.