Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Hinweise zu einem Angebot oder einer Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz. Die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Spieleanbieter ohne eine solche Erlaubnis Glücksspielangebote im Internet veröffentlicht und durchführt, können Sie Ihren Hinweis mithilfe des Hinweisgebers an die zuständige Behörde übermitteln.
Jede Person kann Hinweisgeber sein und dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)
- Anzeige von unerlaubtem Glücksspiel Entgegennahme
- Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz; die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat.
- Eine Person kann Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel geben.
- Online und nach Wunsch voll anonym
- Keine polizeiliche Anzeige
- Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden können.
- zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.