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Erlaubnis beantragen, Virtuelle Automatenspiele durchzuführen oder zu vermitteln

Thüringen 99089027005006, 99089027005006 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089027005006, 99089027005006

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis beantragen, Virtuelle Automatenspiele durchzuführen oder zu vermitteln

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis beantragen, Virtuelle Automatenspiele durchzuführen oder zu vermitteln

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Virtuelle Automatenspiele (Synonym), Erlaubnis Online Glücksspiel (Synonym), Online Glücksspiel veranstalten (Synonym), Virtuelle Automatenspiele veranstalten (Synonym), Glücksspiel (Synonym), Veranstaltung Online Glücksspiel (Synonym), Erlaubnis Virtuelle Automatenspiele (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Online Glücksspielveranstaltung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

Virtuelle Automatenspiele

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Teaser

Wenn Sie virtuelle Automatenspiele veranstalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis kann online oder schriftlich beantragt werden.

Volltext

Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen stellen.

Virtuelle Automatenspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.

Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.

Antragstellende können die Veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen) sein.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können.

Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:

  • Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber und Beteiligungsverhältnisse)
  • Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
  • Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels

Kosten

variabel

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klagemöglichkeit (es ergeht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der jeweiligen Erlaubniserteilung)

Kurztext

  • Glücksspiel veranstalten Erlaubnis virtuelle Automatenspiele
  • Die Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen ist nur zulässig, wenn eine Erlaubnis vorliegt
  • Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen kann bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder online oder schriftlich gestellt werden.
  • Zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder  mit Sitz in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Zuständige Stelle

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale)

Formulare

nicht vorhanden