Erlaubnis beantragen, Virtuelle Automatenspiele durchzuführen oder zu vermitteln
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Veranstaltungen und Feste (1110100)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie virtuelle Automatenspiele veranstalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis kann online oder schriftlich beantragt werden.
Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen stellen.
Virtuelle Automatenspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.
Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.
Antragstellende können die Veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen) sein.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können.
Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:
- Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber und Beteiligungsverhältnisse)
- Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
- Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels
Klagemöglichkeit (es ergeht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der jeweiligen Erlaubniserteilung)
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- Die Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen ist nur zulässig, wenn eine Erlaubnis vorliegt
- Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen kann bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder online oder schriftlich gestellt werden.
- Zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.