Fischereiförderung für Aquakultur und Fischwirtschaft beantragen
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Fachlich freigegeben durch
- Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Fischwirtschaft in Thüringen (ThürFRL-EMFAF)
Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.
Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei.
Durch die Förderung soll der Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft gestärkt werden.
Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.
Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei- und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.
Wer wird gefördert?
- Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
- Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
- Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.
Was kann gefördert werden?
- Produktive Investitionen in der Aquakultur
- Teichwirtschaft und Umweltleistungen
- Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Die Förderung ist unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31. März des Jahres zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie über nachfolgenden Link.
Fischereiförderung für Aquakultur und Fischwirtschaft beantragen
- für Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
- für Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
- für Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.
Was kann gefördert werden?
Produktive Investitionen in der Aquakultur
Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Die Antragstellung in Thüringen erfolgt bei:
- ThüringenForst - AöR -, Forstamt Frauenwald, Sachgebiet Förderung, Allzunah 11a in 98694 Ilmenau
- Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
- Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
- E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de
ThüringenForst - AöR -
Forstamt Frauenwald
Sachgebiet Förderung
Frauenwald
Allzunah 11a
98694 Ilmenau
Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de
ThüringenForst - AöR -
Forstamt Frauenwald
Sachgebiet Förderung
Frauenwald
Allzunah 11a
98694 Ilmenau
Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de