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Fischereiförderung für Aquakultur und Umweltleistungen beantragen

Thüringen 99400005017002, 99400005017002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400005017002, 99400005017002

Leistungsbezeichnung

Fischereiförderung für Aquakultur und Umweltleistungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fischerei Förderung Thüringen (Synonym), Fischereiförderung (Synonym), Fischerei Förderung (Synonym), Fischereibetriebe (Synonym), Fischerei Unternehmen (Synonym), Zuwendung beantragen (Synonym), EU-Förderung (Synonym), Zuwendung (Synonym), Aquakultur (Synonym), Fischerei (Synonym), Förderung (Synonym), Förderung für Fischerei (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

Aquakultur und Umweltleistungen

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Wirtschaftsförderung (2060500)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Teaser

Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

Volltext

Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei.

Durch die Förderung soll der Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft gestärkt werden.

Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei- und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Wer wird gefördert?

  • Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
  • Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
  • Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.

Was kann gefördert werden?

Produktive Investitionen in der Aquakultur

  • Neubau und Modernisierung von Produktionsanlagen, zur Erhöhung der Produktionskapazität, zur Digitalisierung, Mechanisierung und Effizienzsteigerung sowie zur Verbesserung der Produktqualität und zur Kontrolle äußerer Einflüsse,

  • Innovationen und Wissensdienstleistungen, auch in Bezug auf die soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Aquakultur,

  • Diversifizierung in der Aquakultur im weiteren Sinne und Integration in die regionale Wirtschaft durch Angebote von touristischen Dienstleistungen, zum Beispiel unter Nutzung der Attraktivität der Aquakultur für Touristen oder die Erzielung von Synergien zwischen der Aquakultur und anderen Branchen der regionalen Wirtschaft,

  • Projekte zur Diversifizierung der Aquakultur im Hinblick auf andere wirtschaftliche Aktivitäten, wie zum Beispiel Angeln, Tourismus oder Fischerei, Schaffung ergänzender Geschäftsmöglichkeiten für Aquakulturproduzenten und Erhöhung der Akzeptanz von Aquakulturaktivitäten,

  • Verringerung der negativen Auswirkungen oder Steigerung der positiven Auswirkungen auf die Umwelt und die Erhöhung der Ressourceneffizienz insbesondere durch Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung von Emissionen durch die Aquakultur wie Reinigung des Auslaufwassers oder Reduzierung sonstiger Nährstoffeinträge oder Vorhaben zur effizienten Nutzung von Wasser,

  • Erhaltung und Revitalisierung von Teichen als hochwertige Lebensräume und als prägender Teil der Kulturlandschaft und des kulturellen Erbes,

  • Reduzierung der Auswirkungen von Aquakulturunternehmen auf den Wasserverbrauch und die Wasserqualität, insbesondere durch Verringerung der verwendeten Mengen an Wasser oder Chemikalien, Antibiotika und anderen Arzneimitteln beziehungsweise durch Verbesserung der Qualität des Ablaufwassers und

  • Verringerung des Energiebedarfs und der Erhöhung der Energieeffizienz

Teichwirtschaft und Umweltleistungen

  • Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft

  • Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung — Artenschutz und Lebensräume 
  • Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung — Ertragsvorgaben

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Förderung ist unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31. März des Jahres zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anträge sind grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres zu stellen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Fischereiförderung für Aquakultur und Umweltleistungen beantragen

  • für Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
  • für Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
  • für Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.

Was wird gefördert?

Produktive Investitionen in der Aquakultur

  • Neubau und Modernisierung von Produktionsanlagen.

  • Innovationen und Wissensdienstleistungen.

  • Nachhaltigkeit der Aquakultur.

  • Integration in die regionale Wirtschaft durch Angebote von touristischen Dienstleistungen, Schaffung ergänzender Geschäftsmöglichkeiten. 

  • Verringerung der negativen Auswirkungen oder Steigerung der positiven Auswirkungen auf die Umwelt.

  • Erhaltung und Revitalisierung von Teichen als hochwertige Lebensräume und Kulturlandschaft, Artenschutz, Naturschutz. 

  • Reduzierung der Auswirkungen von Aquakulturunternehmen auf den Wasserverbrauch und die Wasserqualität.

  • Verringerung des Energiebedarfs und der Erhöhung der Energieeffizienz

Die Antragstellung in Thüringen erfolgt bei:

  • ThüringenForst - AöR -, Forstamt Frauenwald, Sachgebiet Förderung, Allzunah 11a in 98694 Ilmenau
  • Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
  • Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
  • E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de

Ansprechpunkt

ThüringenForst - AöR -

Forstamt Frauenwald

Sachgebiet Förderung

Frauenwald

Allzunah 11a

98694 Ilmenau

Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5

Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47

E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de

Zuständige Stelle

ThüringenForst - AöR -

Forstamt Frauenwald

Sachgebiet Förderung

Frauenwald

Allzunah 11a

98694 Ilmenau

Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5

Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47

E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de