Fischereiförderung für Aquakultur und Umweltleistungen beantragen
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Fachlich freigegeben durch
- Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Fischwirtschaft in Thüringen (ThürFRL-EMFAF)
Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.
Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei.
Durch die Förderung soll der Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft gestärkt werden.
Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.
Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei- und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.
Wer wird gefördert?
- Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
- Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
- Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.
Was kann gefördert werden?
Produktive Investitionen in der Aquakultur
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Neubau und Modernisierung von Produktionsanlagen, zur Erhöhung der Produktionskapazität, zur Digitalisierung, Mechanisierung und Effizienzsteigerung sowie zur Verbesserung der Produktqualität und zur Kontrolle äußerer Einflüsse,
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Innovationen und Wissensdienstleistungen, auch in Bezug auf die soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Aquakultur,
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Diversifizierung in der Aquakultur im weiteren Sinne und Integration in die regionale Wirtschaft durch Angebote von touristischen Dienstleistungen, zum Beispiel unter Nutzung der Attraktivität der Aquakultur für Touristen oder die Erzielung von Synergien zwischen der Aquakultur und anderen Branchen der regionalen Wirtschaft,
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Projekte zur Diversifizierung der Aquakultur im Hinblick auf andere wirtschaftliche Aktivitäten, wie zum Beispiel Angeln, Tourismus oder Fischerei, Schaffung ergänzender Geschäftsmöglichkeiten für Aquakulturproduzenten und Erhöhung der Akzeptanz von Aquakulturaktivitäten,
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Verringerung der negativen Auswirkungen oder Steigerung der positiven Auswirkungen auf die Umwelt und die Erhöhung der Ressourceneffizienz insbesondere durch Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung von Emissionen durch die Aquakultur wie Reinigung des Auslaufwassers oder Reduzierung sonstiger Nährstoffeinträge oder Vorhaben zur effizienten Nutzung von Wasser,
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Erhaltung und Revitalisierung von Teichen als hochwertige Lebensräume und als prägender Teil der Kulturlandschaft und des kulturellen Erbes,
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Reduzierung der Auswirkungen von Aquakulturunternehmen auf den Wasserverbrauch und die Wasserqualität, insbesondere durch Verringerung der verwendeten Mengen an Wasser oder Chemikalien, Antibiotika und anderen Arzneimitteln beziehungsweise durch Verbesserung der Qualität des Ablaufwassers und
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Verringerung des Energiebedarfs und der Erhöhung der Energieeffizienz
Teichwirtschaft und Umweltleistungen
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Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft
- Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung — Artenschutz und Lebensräume
- Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung — Ertragsvorgaben
Die Förderung ist unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31. März des Jahres zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie über nachfolgenden Link.
Fischereiförderung für Aquakultur und Umweltleistungen beantragen
- für Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
- für Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
- für Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.
Was wird gefördert?
Produktive Investitionen in der Aquakultur
-
Neubau und Modernisierung von Produktionsanlagen.
-
Innovationen und Wissensdienstleistungen.
-
Nachhaltigkeit der Aquakultur.
-
Integration in die regionale Wirtschaft durch Angebote von touristischen Dienstleistungen, Schaffung ergänzender Geschäftsmöglichkeiten.
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Verringerung der negativen Auswirkungen oder Steigerung der positiven Auswirkungen auf die Umwelt.
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Erhaltung und Revitalisierung von Teichen als hochwertige Lebensräume und Kulturlandschaft, Artenschutz, Naturschutz.
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Reduzierung der Auswirkungen von Aquakulturunternehmen auf den Wasserverbrauch und die Wasserqualität.
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Verringerung des Energiebedarfs und der Erhöhung der Energieeffizienz
Die Antragstellung in Thüringen erfolgt bei:
- ThüringenForst - AöR -, Forstamt Frauenwald, Sachgebiet Förderung, Allzunah 11a in 98694 Ilmenau
- Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
- Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
- E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de
ThüringenForst - AöR -
Forstamt Frauenwald
Sachgebiet Förderung
Frauenwald
Allzunah 11a
98694 Ilmenau
Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de
ThüringenForst - AöR -
Forstamt Frauenwald
Sachgebiet Förderung
Frauenwald
Allzunah 11a
98694 Ilmenau
Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de