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Fischereiförderung für Vermarktung und Verarbeitung in der Aquakultur und Fischwirtschaft beantragen

Thüringen 99400005017008, 99400005017008 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400005017008, 99400005017008

Leistungsbezeichnung

Fischereiförderung für Vermarktung und Verarbeitung in der Aquakultur und Fischwirtschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fischerei Unternehmen (Synonym), Förderung (Synonym), Fischerei Unterstützung (Synonym), Fischerei Förderung Thüringen (Synonym), Fischerei (Synonym), Fischereiförderung (Synonym), Förderung für Fischerei (Synonym), EU-Förderung (Synonym), Fischerei Förderung (Synonym), Fischereibetriebe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

Vermarktung und Verarbeitung

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Wirtschaftsförderung (2060500)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Teaser

Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

Volltext

Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei.

Durch die Förderung soll der Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft gestärkt werden.

Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei- und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Wer wird gefördert?

  • Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
  • Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
  • Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.

Was wird gefördert?

Für die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen kann gefördert werden

  • Ausrüstung und Modernisierung im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen und zur Erhöhung der Wertschöpfung,

  • Einrichtung oder Ausbau von Regional- und Direktvermarktung, wie zum Beispiel Hofläden, mobiler Verkaufseinrichtungen, Verkaufsautomaten oder Online-Handel sowie die Entwicklung von Marketing-Innovationen,

  • Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung und

  • Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Förderung ist unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31. März des Jahres zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anträge sind grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres zu stellen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Förderung der Aquakultur und Fischwirtschaft 

  • für Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen,
  • vor allem für für bestehende Fischerei- und Fischzuchtbetriebe,
  • um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.

Für die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen kann gefördert werden:

  • Ausrüstung und Modernisierung im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung,

  • Einrichtung oder Ausbau von Regional- und Direktvermarktung, wie zum Beispiel Hofläden, mobiler Verkaufseinrichtungen, Verkaufsautomaten oder Online-Handel sowie die Entwicklung von Marketing-Innovationen,

  • Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung und

  • Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung.

Die Antragstellung in Thüringen erfolgt bei:

  • ThüringenForst - AöR -, Forstamt Frauenwald, Sachgebiet Förderung, Allzunah 11a in 98694 Ilmenau
  • Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
  • Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
  • E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de

Ansprechpunkt

ThüringenForst - AöR -

Forstamt Frauenwald

Sachgebiet Förderung

Frauenwald

Allzunah 11a

98694 Ilmenau

Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5

Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47

E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de

Zuständige Stelle

ThüringenForst - AöR -

Forstamt Frauenwald

Sachgebiet Förderung

Frauenwald

Allzunah 11a

98694 Ilmenau

Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5

Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47

E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de