Fischereiförderung für Vermarktung und Verarbeitung in der Aquakultur und Fischwirtschaft beantragen
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Fischwirtschaft in Thüringen (ThürFRL-EMFAF)
Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.
Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei.
Durch die Förderung soll der Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft gestärkt werden.
Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.
Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei- und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.
Wer wird gefördert?
- Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
- Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
- Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.
Was wird gefördert?
Für die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen kann gefördert werden
-
Ausrüstung und Modernisierung im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen und zur Erhöhung der Wertschöpfung,
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Einrichtung oder Ausbau von Regional- und Direktvermarktung, wie zum Beispiel Hofläden, mobiler Verkaufseinrichtungen, Verkaufsautomaten oder Online-Handel sowie die Entwicklung von Marketing-Innovationen,
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Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung und
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Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung
Die Förderung ist unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31. März des Jahres zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie über nachfolgenden Link.
Förderung der Aquakultur und Fischwirtschaft
- für Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen,
- vor allem für für bestehende Fischerei- und Fischzuchtbetriebe,
- um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.
Für die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen kann gefördert werden:
-
Ausrüstung und Modernisierung im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung,
-
Einrichtung oder Ausbau von Regional- und Direktvermarktung, wie zum Beispiel Hofläden, mobiler Verkaufseinrichtungen, Verkaufsautomaten oder Online-Handel sowie die Entwicklung von Marketing-Innovationen,
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Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung und
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Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung.
Die Antragstellung in Thüringen erfolgt bei:
- ThüringenForst - AöR -, Forstamt Frauenwald, Sachgebiet Förderung, Allzunah 11a in 98694 Ilmenau
- Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
- Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
- E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de
ThüringenForst - AöR -
Forstamt Frauenwald
Sachgebiet Förderung
Frauenwald
Allzunah 11a
98694 Ilmenau
Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de
ThüringenForst - AöR -
Forstamt Frauenwald
Sachgebiet Förderung
Frauenwald
Allzunah 11a
98694 Ilmenau
Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de