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Fahrzeugregister - Halterauskunft als berechtigte Person beantragen (Fahrzeugregisterauskunft)

Thüringen 99036043001001, 99036043001001 Typ 1, Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036043001001, 99036043001001

Leistungsbezeichnung

Fahrzeugregister - Halterauskunft als berechtigte Person beantragen (Fahrzeugregisterauskunft)

Leistungsbezeichnung II

Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1, Typ 3

Begriffe im Kontext

Recht im Straßenverkehr (Synonym), ZFZR (Synonym), Fahrzeugsteuer (Synonym), Auskunft zentrales Fahrzeugregister (Synonym), Eigentum am Fahrzeug (Synonym), Verkehrssicherheit (Synonym), Rechtsansprüche im Straßenverkehr (Synonym), Auswertung Fahrzeugbestand (Synonym), Halteranschriften für Rückrufaktionen (Synonym), Fahrzeugversicherung (Synonym), Kfz-Register Anfrage (Synonym), Pkw-Register Auskunft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für berechtigte Personen

SDG Informationsbereiche

  • Ausübung der Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Teaser

Eine Halterauskunft (Fahrzeugregisterauskunft) kann für berechtigte Personen notwendig sein. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr.

Volltext

Wenn Sie Informationen zum Halter oder zur Halterin eines Fahrzeugs sowie den Fahrzeugdaten benötigen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Fahrzeugregisterauskunft beantragen. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr.

Diese Fahrzeugdaten können folgende Informationen beinhalten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Ordens- und Künstlername
  • Anschrift
  • Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs
  • Name und Anschrift der Versicherung
  • Nummer des Versicherungsscheins oder Nummer der Versicherungsbestätigung
  • Gegebenenfalls Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses
  • Gegebenenfalls Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
  • Zeitpunkt der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens für den Halter oder die Halterin
  • Kraftfahrzeugkennzeichen

Bitte beachten Sie, dass sich die übermittelten Daten je nach Anlass der Anfrage unterscheiden und weitere Daten hinzukommen können.

Erforderliche Unterlagen

Bei Online-Antrag:

  • Identifizierung über AusweisApp

Bei postalischem Antrag:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Formular

Voraussetzungen

Als Privatperson oder privates Unternehmen können Sie eine einfache Registerauskunft aus folgenden Gründen beantragen:

  • Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
  • Privatklagen für Verstöße im Straßenverkehr

Kosten

Die fällige Gebühr wird gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde.

Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Kosten für Porto und Nachnahmegebühren bei postalischem Versand.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag schriftlich oder online bei Ihrer Fahrzeugzulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt.
  • Nach Eingang des Antrags prüft das Kraftfahrt-Bundesamt den Antrag und erteilt die Auskunft.
  • Die Auskunft wird per Post zu Ihnen geschickt.

Bearbeitungsdauer

1 - 5 Werktag(e)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrzeugregisterauskunft Erteilung für berechtigte Personen
  • Informationen über Fahrzeug- und Halterdaten sowie Daten der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen
  • Beantragung online oder postalisch
  • Zuständig: Kraftfahrt-Bundesamt oder Zulassungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Fahrzeugzulassungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte oder direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt.

Zuständige Stelle

Fahrzeugzulassungsbehörde oder Kraftfahrt-Bundesamt

Formulare

Die meisten Behörden stellen Antragsformulare oder einen Online-Dienst internetbasiert zur Verfügung.