Fahrzeugzulassung - Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
- Mobilität und Fahrzeuge (1090000)
- Logistik und Transport (2110000)
- Fahrzeugbesitz (1090200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
ggf. kommunale Regelungen
Sie können eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit einer kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder
- die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.
Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.
Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
Bei einer Adressänderung innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.
- bei Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen
- ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht in Ihrem Besitz (bspw. aufgrund einer Finanzierung), müssen Sie die Übersendung an die Kfz-Zulassungsstelle veranlassen
- zuständig: Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder des Sitzes Ihres Unternehmens
Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder des Sitzes Ihres Unternehmens.
Es besteht die Möglichkeit, online abzufragen, ob ein angeforderter Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingegangen ist, wenn die Zulassungsbehörde einen entsprechenden Online-Dienst zur Verfügung stellt.