Förderung von Projekten für praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen
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Wenn schulpflichtige Jugendliche aufgrund von Problemen nicht in die Schule gehen, aber trotzdem vorankommen und einen Schulabschluss machen wollen, können diese gefördert werden.
Gefördert werden Projekte in Thüringen, die sich um schuldistanzierte oder Jugendliche mit multiplen Problemlagen kümmern. Unterstützt werden die Jugendlichen in den Projekten, um einen externen Hauptschulabschluss nachzuholen und/oder um praktische Fähigkeiten zur Eingliederung in eine Beschäftigung zu erlernen. Dabei spielt die Unterstützung bei individuellen Problemlagen der Jugendlichen eine große Rolle.
Für Unternehmen gilt:
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Das Konzeptauswahlverfahren erfolgt formgebunden. Die dafür benötigten Unterlagen werden vom Thüringer Landesverwaltungsamt im Förderportal zur Verfügung gestellt.
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Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal Thüringen.
Jugendliche:
- junge Menschen in multiplen Problemlagen
- schuldistanzierte Jugendliche
Unternehmen:
- juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen
- Erfahrungen bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Programme
In der Regel kostenfrei.
Bei vom Zuwendungsempfänger selbst verschuldeten Unregelmäßigkeiten, die zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides führen, können Verwaltungsgebühren anfallen.
- Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Der Antragstellung geht immer ein Konzeptauswahlverfahren voraus.
- Unternehmen informieren sich auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes, ob und wann ein Konzeptauswahlverfahren stattfindet.
- Das Konzeptauswahlverfahren erfolgt online über das Förderportal Thüringen.
- Nach Abschluss des Konzeptauswahlverfahrens werden die Träger der ausgewählten Projekte zur Antragstellung aufgefordert. Jugendliche werden vom
- Jobcenter,
- Jugendamt oder
- einem örtlichen zuständigen Träger, der freien Zugang gewährt (abhängig von verfügbarer Platzzahl) in die Projekte zugewiesen.
- Jugendliche können den Antrag nicht selbst stellen.
Unternehmen: Teilnahme am Konzeptauswahlverfahren. Die Fristen werden jeweils im Konzeptauswahlverfahren benannt.
Die Antragstellung ist nur auf Anforderung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt möglich.
- Förderung von Projekten für praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen
- Beantragt werden die Projekte durch Bildungsträger u.a., hier ist ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet
- Jugendliche können teilnehmen nach Zuweisung durch Jobcenter oder Jugendamt bzw. auch im Rahmen des freien Zugangs.
- Voraussetzung: Freier Platz beim Leistungserbringer sowie junger Mensch mit Problemlage oder Schuldistanzierung
- Zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt